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Bundestag

Bundestagsfraktionen positionieren sich bei wichtigen Themen der Alkoholpolitik (Seite 2/3)

Die Fraktion der CDU/CSU begründete ihre Ablehnung folgendermaßen:
Der Konsum von Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit habe einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit des ungeborenen bzw. neugeborenen Kindes und negative Folgen für seine weitere Entwicklung. Zudem sei Alkoholkonsum in der Schwangerschaft die häufigste Ursache für nicht genetisch-bedingte kindliche Fehlbildungen. Wichtig sei in diesem Bereich also eine nachhaltige Aufklärungs- und Informationsarbeit. Daher hätten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung zahlreiche Initiativen zur Information, Stärkung der Prävention sowie zur Verbesserung der Diagnostik von Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) und Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) durchgeführt. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) biete eine Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen und Informationsangeboten zur Vermeidung von gesundheitsgefährdendem Verhalten während der Schwangerschaft und darüber hinaus an. Mit allen Maßnahmen des BMG, der Drogenbeauftragten und der BZgA habe nicht nur die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für die Schäden durch Alkohol gesteigert werden können, sondern es seien auch Beratungsangebote für Schwangere geschaffen bzw. ausgebaut worden sowie Fachpersonal im Versorgungswesen sensibilisiert und qualifiziert worden. Die in beiden Anträgen genannten Forderungen würden also bereits erfüllt – deshalb lehnt die Fraktion die Anträge ab.

Die Fraktion der SPD fasste ihre Position zur Alkoholpolitik, die im Zuständigkeitsbereich von Bundesminister Jens Spahn (CDU) liegt, und die Ablehnung der Anträge folgendermaßen zusammen:
Die Fraktion der SPD […] habe bereits vielfältige Maßnahmen veranlasst. So habe etwa über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Aufmerksamkeit der Bevölkerung für die Schäden durch Alkohol gesteigert werden können. Zudem seien auch Beratungsangebote für Schwangere geschaffen bzw. ausgebaut sowie Professionelle im Versorgungswesen sensibilisiert und qualifiziert worden. Die im FDP-Antrag genannten Forderungen würden also größtenteils bereits erfüllt. Zum Antrag der Grünen hieß es, langfristig gehe der Alkoholkonsum in Deutschland zurück. Dies belege, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung des missbräuchlichen Alkoholkonsums griffen. Neben einer konsequenten Umsetzung des Jugendschutzgesetzes (in der Zuständigkeit der Länder) bedürfe es weiterhin gezielter Präventionsaktivitäten, um generell dem Konsum alkoholischer Getränke unter Minderjährigen sowie problematischen Konsummustern vorzubeugen. […] Wichtig sei in diesem Bereich eine nachhaltige Aufklärungs- und Informationsarbeit. Die Werbung für alkoholische Produkte werde bereits durch zahlreiche gesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene beschränkt (z. B. durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, das Jugendschutzgesetz und die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste). Hier sei allerdings ganz sicher noch mehr erforderlich. Insgesamt könne man dem Antrag jedoch in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

Die Fraktion der AfD merkte zum Antrag der FDP an:
[…] um die Zahl der von einer FASD betroffenen Kinder zu reduzieren, bedürfe es einer frühzeitigen Aufklärung und Beratung von Frauen mit Kinderwunsch sowie werdender Mütter. Ebenso sei ein frühzeitiges Erkennen von Kindern mit einem FASD sowie ein flächendeckender Ausbau bedarfsgerechter Hilfsangebote für betroffene Familien und Kinder notwendig. […] es werde […] schon viel in die richtige Richtung getan, so dass man sich enthalte. […] Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hieß es, Deutschland zähle zu den Hochkonsumländern von Alkohol. Das bedeute jedoch nicht, dass jeder Bürger, der Alkohol konsumiere, gleichzeitig einer krankhaften Alkoholsucht unterliege. Alkohol werde häufig zu Genusszwecken getrunken, so zum Beispiel das Glas Wein beim gemeinsamen Essen, das Glas Sekt beim Empfang oder ein Glas Bier beim Fußball. Moderat und verantwortungsbewusst konsumierter Alkohol sei damit Teil des kulinarischen und sozialen Lebens und werde von vielen Menschen mit Genuss, Freude und Wohlbefinden assoziiert. Es gebe in Deutschland bereits einen wirksamen und effektiven Mix aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen, der auch schon zahlreiche Erfolge gebracht habe. Als Beispiele seien hier die Punktnüchternheit im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei der Einnahme von Medikamenten, am Arbeitsplatz sowie im Bereich Jugendschutz genannt. Zudem habe die Anhörung zu den Anträgen gezeigt, dass weder die Preisgestaltung noch die Alkoholverfügbarkeit einen tatsächlichen Einfluss auf den Alkoholkonsum hätten, wie es am Beispiel Österreich erläutert worden sei. Daher lehne man diesen Antrag ab.

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