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Bundestag

Bundestagsfraktionen positionieren sich bei wichtigen Themen der Alkoholpolitik (Seite 3/3)

Die Fraktion der FDP argumentierte:
Die Bundesregierung unternehme faktisch fast nichts gegen diese Missstände. Die Fraktion wolle als klare Zielvorgabe die Anzahl der Neugeborenen mit Alkoholschäden bis zum Jahr 2025 halbieren. Weiter fordere man wissenschaftlich fundierte Konzepte zur Prävention und Aufklärung, eine Verbesserung der Erkennung von Alkoholschäden, etwa bei U-Untersuchungen und einen jährlichen Bericht über Fortschritte an den Bundestag. […] Dem Antrag der Grünen stimme man zu, da es richtig sei, bei einer Alkoholpräventionsstrategie auf die Selbstbestimmung der Menschen und nicht auf Verbote zu setzen. Die Prüfung unabhängiger Vorschläge sei sinnvoll, solange sie unabhängig erfolge.

Die Fraktion DIE LINKE. merkte zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an:
Alkoholpolitik werde seit vielen Jahren intensiv diskutiert. Die Vorschläge der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, von Fachgesellschaften, Selbsthilfsorganisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen und vielfältige Erfahrungen aus dem Ausland lägen vor und seien viel diskutiert worden. Die Grünen verzichteten dennoch auf eigene Positionen in der Sache, sondern fordern die Einrichtung einer weiteren Expertenkommission und erteilten der Bundesregierung Prüfaufträge. Das sei erheblich zu wenig, erst recht bei dem fortgeschrittenen Debattenstand. Wegen der großen Bedeutung des Themas und dafür, dass die Grünen es überhaupt angesprochen hätten, könne man sich leider nur enthalten. Zum Antrag der Fraktion der FDP hieß es, die einzelnen Forderungen seien überwiegend so richtig wie unkonkret. Sie täten niemandem weh und klingen freundlich und es würden keine klaren Zuständigkeiten, Ziele oder finanzielle Größenordnungen benannt. FDP-typisch fehlen zudem gänzlich Verpflichtungen der Alkoholindustrie, etwa in Bezug auf erweiterte Deklarationspflichten oder Kostenbeteiligungen. Das Ganze werde von der Aussage gekrönt, dass alle Maßnahmen haushaltsneutral durch Kürzungen in anderen Maßnahmen der Suchtprävention umzusetzen seien. Die FDP habe vier Jahre lang die Drogenbeauftragte und den Gesundheitsminister gestellt. In dieser Zeit sei in Sachen FASD nichts Zählbares passiert und auch mit diesem Antrag gingen praktisch keine Verpflichtungen einher. Trotz des wichtigen Themas könne es nur eine 3-fache Ablehnung und eine Enthaltung geben, da an der Ernsthaftigkeit des Anliegens bei der FDP gezweifelt werden müsse.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte:
[…] unbestreitbar sei die Prävention von FASD ein relevantes Anliegen. Doch eine Verengung auf Schwangere könne auch kontraproduktiv sein. Mehr Aufklärung sei sinnvoll, dann müssten aber auch zusätzliche Mittel dafür bereitgestellt werden. Eine Umschichtung von anderen Suchthilfe- und Präventionsprogrammen, wie von der FDP gefordert, reiche nicht aus. Neben gezielter Prävention sei eine umfassende Alkoholpräventionsstrategie notwendig, die auch die wichtigen Gestaltungsinstrumente wie Preis, Verfügbarkeit und Werbung einbeziehe. Zum eigenen Antrag hieß es, eine umfassende Alkoholpräventionsstrategie müsse auf die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung der Menschen setzen und zugleich der gesellschaftlichen und politischen Verantwortung gerecht werden, Voraussetzungen für einen möglichst verantwortungsvollen und risikoarmen Drogengebrauch zu schaffen. Der Jugendschutz solle besser durchgesetzt und Behandlung sowie Beratung mit niedrigschwelligen Angeboten der Schadensminimierung passgenauer werden.

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