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Bundestag

Alkoholpolitisches aus dem Deutschen Bundestag

(Stand September 2024)

Der Abgeordnete Albert Stegemann (CDU/CSU) hatte die Bundesregierung schriftlich gefragt: „Plant die Bundesregierung die Einführung eines verpflichtenden Warnhinweises auf alkoholischen Getränken hinsichtlich der Folgen des Konsums während der Schwangerschaft, und wie viele neu geborene Kinder sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) betroffen (bitte einerseits im Einzelnen für die Jahre 2020 bis 2024 auflisten sowie andererseits – wenn möglich – für den Gesamtzeitraum nach Bundesländern aufschlüsseln)?“

Verpflichtende Warnhinweise - Kommt das Schwangeren-Logo?

Die schriftliche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick stammt vom 5. September 2024: „Die allgemeinen Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung sind in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung, LMIV) EU-weit einheitlich geregelt. Warnhinweise für alkoholhaltige Getränke sind in den europäischen Bestimmungen nicht vorgesehen. Im Februar 2021 hat die EU-Kommission erstmals ihre Maßnahmen für einen Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung vorgestellt. Darin kündigt sie unter anderem an, einen Vorschlag für die verpflichtende Angabe von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen oder Piktogrammen auf Etiketten alkoholischer Getränke vorzulegen. Grundsätzlich begrüßt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen EU-weit harmonisierten Ansatz der Kennzeichnung zur Prävention von missbräuchlichem Alkoholkonsum in der Schwangerschaft.

Auf aufsuchenden Prävalenz-Studien beruhende Statistiken zum Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) oder zu Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) in Deutschland für die Jahre 2020 bis 2024 sowie eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegen aktuell nicht vor.“

Quelle: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Drucksache 20/12734 vom 06.09.2024.

Bundeshaushaltsdebatte: Werberestriktionen für Alkoholindustrie und kein „begleitendes Trinken ab 14“?

Am 12.  September wurde in der Haushaltsdebatte des Bundestages auch der Haushalt des Gesundheitsministeriums (Einzelhaushalt 15) beraten. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Haushalt vorgestellt hatte, kam es zu einer lebhaften Aussprache, in der auch in einem Beitrag die Alkoholpolitik thematisiert wurde. Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) forderte unter anderem: „Alkohol ist die Volksdroge Nummer eins. […] lassen Sie uns bitte endlich darüber reden, wie wir in diesem Land Prävention und Hilfen auf den Weg bringen können, um die Konsumrisiken von Alkohol wirksam zu bekämpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich kann Ihnen nur sagen: Es gibt Maßnahmen gerade im Bereich der Verhältnisprävention, die man sofort angehen könnte, und die kosten nicht mal Geld, beispielsweise die Werberegulierung bei Alkohol. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dafür gibt es auch eine große Zustimmung in der Bevölkerung. Es wäre eine einfache, für uns kostenlose Maßnahme: kein begleitetes Trinken mehr ab 14 Jahre, (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) keine Fläschchen „Kleiner Feigling“ mehr an jeder Supermarktkasse, bei der Quengelware. (Alexander Föhr [CDU/CSU]: Sie sind nicht Opposition! Das ist wirklich unfassbar! – Martin Sichert [AfD]: Verbotspartei! Furchtbar!) All das sind Maßnahmen der Verhältnisprävention, die es für null gibt. Wir wollen sie endlich angehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Begleitetes Regieren! – Jörn König [AfD]: Ha! Verbote gibt es für null!)“

Quelle: Protokoll der 185. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages vom 12. September 2024

RN/25.09.2024