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Bundestag

Stimmen aus dem Bundestag 

(Stand Mai 2024)
Cannabis und Alkohol in der straßenverkehrspolitischen Debatte am 16. Mai
Am 16. Mai stand die erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 20/11370) auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Deutsche Bundestag hatte am 23. Februar 2024 die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Im vorliegenden Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz schlagen die Ampelfraktionen einen THC-Grenzwert vor. Die Fraktionen hatten sich verständigt, den Entwurf federführend an den Verkehrsausschuss, mitberatend an den Ausschuss für Inneres und Heimat, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Gesundheit zu überweisen. Doch vorab gab es eine lebhafte Aussprache. Im Folgenden werden einige Auszüge der Debatte vorgestellt, soweit die Themen Alkohol und Cannabis miteinander in Verbindung gebracht wurden:

Mathias Stein (SPD):
Wir wollen nicht, dass Menschen, die aktiv gekifft haben, sofort wieder ins Auto steigen und dann berauscht fahren. Genauso wenig wollen wir, dass Menschen nach starkem Alkoholgenuss ins Auto steigen. Also: Wer gekifft hat, der fährt nicht, und zwar – das steht für uns ganz klar fest –, bis er wieder nüchtern ist. Und das entspricht diesem Gesetzentwurf. Ich hoffe, dass wir in den Anhörungen und Beratungen noch einmal deutlich machen können, dass wir einen sicheren Verkehr wollen, aber auch ermöglichen wollen, dass Menschen, die Cannabis angemessen konsumieren, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen können.

Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 
Mit dem Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum halten wir uns dabei streng an die Empfehlungen des Expertengremiums aus dem BMDV. Nach Expertenmeinungen entspricht das Unfallrisiko dem von 0,2 Promille beim Alkohol. Damit sind 3,5 Nanogramm eine sehr strenge Regelung, und das zu Recht; denn selbstverständlich darf auch zukünftig niemand im Rausch Auto fahren.

Jürgen Lenders (FDP):
[…], darüber hinaus wird der Mischkonsum nach unserem Gesetz wirklich sehr stark sanktioniert. Denn das Problem beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol: Die Auswirkungen sind nicht kalkulierbar. Deswegen sagen wir ganz klar: Wer Cannabis konsumiert, darf in keinem Fall daneben noch Alkohol trinken.

Florian Müller (CDU/CSU) (zu Protokoll, nicht live gehaltene Rede)
Die von Ihnen eingesetzte Grenzwertkommission hat in ihrer jüngsten Stellungnahme zwei wesentliche Punkte festgehalten: Erstens, den Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC beizubehalten und das Gefährdungspotenzial anzuerkennen, und zweitens, den Grenzwert nicht mit dem von Alkohol zu vergleichen. Ihre neue Kommission schlägt nun aber genau das Gegenteil vor: Den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC mehr als zu verdreifachen und ihn mit der Promillegrenze beim Alkohol zu vergleichen. Für diese Empfehlungen gibt es aber keine wissenschaftliche Grundlage […].

Schlussfolgerung:
Wir dürfen auf das Ergebnis der weiteren Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum des Bundestages gespannt sein. Für die Positionen der Ampel und der CDU/CSU scheint es keinen gangbaren Zebrastreifen zu geben. 

RN/Ende Mai 2024