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Bundestag

Transparenz in der Alkoholpolitik durch Beantwortung der Bundesregierung auf „Kleine Anfragen“ aus dem Bundestag

(Stand März 2020)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben mehrere Instrumente, um die Bundesregierung aufzufordern, dem Parlament über bestimmte Politikbereiche zu berichten oder Auskunft zu erteilen.

Besonders beliebt sind die Kleinen Anfragen an die Bundesregierung, die schriftlich beantwortet werden. Bis zum 2. März 2020 wurden 6582 Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, in der gesamten vorherigen 18. Legislaturperiode waren es noch vergleichsweise wenige mit 3.953 Kleine Anfragen.

 

Die aktuellste Kleine Anfrage zur Alkoholpolitik stammt von einzelnen Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie wurde am 10.2.2020 von der Bundesregierung in der Drucksache 19/1702 beantwortet. Wie in diesen Fällen üblich, beschreibt die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung die Problemlage und ihre strategische und konzeptionelle Ausrichtung, bevor sie auf die einzelnen Fragen eingeht:

Vorbemerkung der Bundesregierung
„Die Prävention des riskanten und schädlichen Alkoholkonsums bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Reinalkohol ist in Deutschland in den letzten 40 Jahren zurückgegangen. Im internationalen Vergleich zählt Deutschland allerdings weiterhin zu den Hochkonsumländern. Männer konsumieren nach wie vor mehr Alkohol als Frauen. Der riskante Konsum ging bei Männern in den vergangenen 20 Jahren leicht zurück, während er bei Frauen weitgehend unverändert blieb.

Immer weniger 12- bis 17-jährige Jugendliche haben schon einmal Alkohol getrunken. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ging in dieser Altersgruppe in den vergangenen 14 Jahren zurück. Zudem ist das Rauschtrinken bei Jugendlichen im Jahr 2018 geringer verbreitet als in früheren Jahren. Der Anteil der Rauschtrinkenden bei den 12- bis 17-jährigen Jugendlichen lag zwar in den Jahren 2016 und 2018 auf einem nahezu konstanten Wert. Langfristig betrachtet ist dieser Wert gesunken: von 22,6 Prozent im Jahr 2004 auf 13,6 Prozent im Jahr 2018.

Der regelmäßige Konsum junger Erwachsener (18- bis 25-Jährige) ist seit dem Jahr 2014 auf einem in etwa konstanten Wert geblieben (2014: 35,5 Prozent; 2018: 33,4 Prozent). Weiter zurückreichende Daten zeigen jedoch, dass seit dem Jahr 2004 (43,6 Prozent) eine langfristig rückläufige Entwicklung zu beobachten ist.

Zwar ist der Anteil der jungen Erwachsenen, die Rauschtrinken praktizieren, nach einer zuletzt rückläufigen Entwicklung im Jahr 2018 angestiegen (2016: 32,8 Prozent; 2018: 37,8 Prozent). Der Vergleich mit den Daten aus 2004 zeigt aber auch hier eine langfristig rückläufige Entwicklung (2004: 43,5 Prozent).

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung die erfolgreichen Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Null Alkohol – voll Power“ für die Zielgruppe der Jugendlichen unter 16 Jahre, sowie „Alkohol? – Kenn Dein Limit.“ für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen sowie der Erwachsenen weiter fort. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Akteuren auf Länder- und kommunaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ein.“

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