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WHO

Erster Entwurf und Zeitplan für den WHO-Aktionsplan Alkohol

(Stand Juni 2021)
Das WHO-Sekretariat hat am 15. Juni 2021 den ersten Entwurf des Aktionsplans 2022 - 2030 zur wirksamen Umsetzung der Globalen Strategie zur Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums veröffentlicht und wird eine webbasierte Konsultation einleiten. Damit ist termingerecht das Papier veröffentlicht worden, dass der WHO-Exekutivrat Anfang 2020 in Auftrag gegeben hatte.

Der weitere Terminplan sieht folgendermaßen aus:

Juni - August 2021: Die webbasierte Konsultation zum ersten Entwurf des Aktionsplans steht Mitgliedstaaten, UN-Organisationen und anderen internationalen Organisationen sowie nichtstaatlichen Akteuren offen. Alle eingegangenen relevanten Rückmeldungen werden auf der WHO-Website veröffentlicht. Eine Diskussion des ersten Entwurfs soll auf dem 3. WHO-Forum zu Alkohol, Drogen und Suchtverhalten stattfinden, an dem Fachleute aus den Mitgliedstaaten, Vertreter von UN-Einrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, WHO-Kooperationszentren und Hochschulen teilnehmen werden. Es ist auch eine Konsultation der Vertreter der Alkoholbranche (Produktion und Handel) vorgesehen, allerdings begrenzt auf ihren Beitrag zur Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums im Rahmen ihrer Kernaufgaben.

August - September 2021: Eine informelle Konsultation mit den Mitgliedstaaten zum ersten Entwurf des Aktionsplans ist geplant. Des Weiteren sollen Sitzungen der WHO-Regionalkomitees stattfinden, um Änderungen des ersten Entwurfs zu diskutieren und um einen zweiten Entwurf des Aktionsplans auf der Grundlage der Rückmeldungen zum ersten Entwurf zu entwickeln.

September - November 2021: Veröffentlichung des technischen Berichts über den schädlichen Alkoholkonsum im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Marketing-, Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten für Alkohol, einschließlich der Zielgruppen Jugend und Jugendliche, mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Es soll ein formelles Treffen der Mitgliedstaaten zur Prüfung des zweiten Entwurfs des Aktionsplans stattfinden. Fertigstellung des Entwurfs des Aktionsplans unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und Beiträge der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger während des Konsultationsprozesses. Ausarbeitung und Vorlage des Berichts durch das Sekretariat auf der 150. Tagung des Exekutivrats im Jahr 2022.

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