Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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EU-Parlament & EU-Kommission

Überarbeitung der EU-Alkoholsteuersätze – bleibt es für Wein bei der Nullsteuer?


(Oktober 2025)
Die Europäische Kommission erwägt eine Aktualisierung der EU-Alkoholsteuersätze, die seit 1992 nicht mehr geändert wurden und für Wein weiterhin einen Nullsatz vorsehen. Dies ist aus Brüsseler Kreisen zu hören. „Wir stehen am Anfang eines Prozesses, der umfangreiche Konsultationen mit den Mitgliedstaaten umfassen wird“, erklärte ein Sprecher der Kommission gegenüber dem Informationsdienst Euractiv auf die Frage, ob die EU-Exekutive der Empfehlung der WHO zur Erhöhung der Alkoholsteuern folgen werde. Er fügte jedoch hinzu, dass in der EU-Kommission noch keine Entscheidung über die Besteuerung von Alkohol getroffen wurde.

Höhere Steuern zur Krebsbekämpfung?
In ihrem Plan zur Krebsbekämpfung hatte die Kommission angekündigt, die EU-Rechtsvorschriften zur Alkoholbesteuerung bis 2025 zu überprüfen. Derzeit schreibt die EU nur für Bier und Spirituosen Mindeststeuern vor, für Wein gilt eine sog. Nullsteuer. Auf dieser Basis legt jeder Mitgliedstaat der EU seine Alkoholsteuersätze individuell fest. Politische Beobachter in Brüssel sind jedoch der Auffassung, dass der Handlungsdruck auf die EU-Kommission wächst, seitdem die Debatte über die umstrittenen Krebsrisiken nach dem Konsum von alkoholischen Getränken in die politische Arena getragen wurde. Am Dienstag veröffentlichte die Krebsforschungsabteilung der WHO – die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) – ein neues Handbuch zur Krebsprävention, das auf Studien aus aller Welt basiert. IARC-Direktorin Elisabete Weiderpass forderte strengere Maßnahmen zur Alkoholkontrolle, darunter strengere Vorschriften für die Verfügbarkeit und höhere Steuern.

Mitte Oktober veröffentlichten die Europäischen Sozialisten ein Positionspapier zur Gesundheitspolitik, in dem sie betonten, dass Alkohol eine „toxische, psychoaktive und suchterzeugende Substanz ist, die als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft wird“. Das Papier unterstützt „einen Vorschlag zur Alkoholbesteuerung, der die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, die für ihren nationalen Kontext wirksamsten Ansätze zu verfolgen“. 

Die DWA hat sich bereits mehrfach zum Thema Wein und Krebs geäußert und eine wissenschaftsbasierte Erörterung des Themas gefordert, s. z.B. https://www.deutscheweinakademie.de/ueber-uns/wissenschaftlicher-beirat/prof-dr-worm#c3939

Wein wie Bier besteuern?
Nichtregierungsorganisationen wie Eurocare fordern seit langem, dass die EU ihre seit 1992 geltenden Feststeuersätze erhöht und Wein in das System einbezieht. EU-Die Kommission hat bereits früher versucht, die entsprechenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten. Im Jahr 2010 veröffentlichte sie eine Studie, in der „mögliche Änderungen der Mindestsätze und Strukturen der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke analysiert“ wurden. In dem Papier wurde empfohlen, die Steuern zu harmonisieren und die Einführung eines Mindestsatzes für Weinprodukte in Betracht zu ziehen: „Der Satz könnte (in Bezug auf den Alkoholgehalt) dem für Bierprodukte geltenden Satz entsprechen“, hieß es in der Schlussfolgerung. 

Besteuerung als strategisches Präventionsinstrument
Im Februar zitierte Euronews ein Dokument der Kommission, in dem es hieß, dass „derzeit an einer Überarbeitung der Richtlinie über Mindestverbrauchsteuersätze für alkoholische Getränke gearbeitet wird”. Dem Bericht zufolge wird mit dieser Initiative eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des 2021 ins Leben gerufenen EU-Plans zur Krebsbekämpfung vorgenommen. Die Besteuerung von Alkohol – „einschließlich Wein” – bleibt „ein strategisches Präventionsinstrument für die EU”, heißt es in dem Papier. Es ist daher nicht beruhigend, dass der neue Entwurf des Arbeitsprogramms der Kommission für das kommende Jahr nur eine „Bewertung des Rechtsrahmens zur Tabakkontrolle“ erwähnt, nicht jedoch das Thema Alkohol.

Quelle: RN/21.10.2025

Europaabgeordnete gegen rigide Alkoholpolitik

(15. Dezember 2023)
Die Europaabgeordneten haben am 13. Dezember in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments den Bericht über nichtübertragbare Krankheiten mit großer Mehrheit angenommen. Mit dem Ergebnis können die Vertreter eines moderaten Weinkonsums insgesamt zufrieden sein, denn im Vorfeld der Plenarabstimmung hatten die Alkoholgegner nochmals intensive Lobbyarbeit betrieben. Die Abgeordneten des vorbereitenden Ausschusses hatten am 7. November 2023 den sog. SANT-Eigeninitiativbericht über nichtübertragbare Krankheiten, NCDs, angenommen. Der Schwerpunkt im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken wurde im Ausschuss auf den schädlichen Gebrauch von Alkohol gelegt und ein von der EWU-Kommission vorgesehener Verweis auf "Gesundheitswarnungen" aus dem Text gestrichen. Der Hinweis auf mäßigen und verantwortungsvollen Alkoholkonsum wurde aufgenommen.

Absage an No-safe-Forderung
Im Anschluss an diesen Ausschussbericht wurden von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments über 800 Änderungsanträge eingereicht, in welchen auch erneut die These des „no-safe-Level“ vertreten wurde.  Es wurden Forderungen gestellt, den Alkoholkonsum per se und nicht allein den Alkoholmissbrauch zu bekämpfen, in Bezug auf nicht übertragbare Krankheiten ein No-Safe-Level-Konzept zu beschließen oder einen Zusammenhang zwischen moderatem Alkoholkonsum und Krebserkrankungen in den Beschluss aufzunehmen. Es wurde vorgeschlagen, Warnhinweise zu verschärfen, ein Verbot bzw. eine Beschränkung von Alkoholwerbung sowie Preiserhöhungen durch Steuererhöhungen oder Mindestpreise zu beschließen.

Information statt Steuererhöhung und Werbeverbot
Diese Verschärfungen fanden am 13. Dezember im Plenum des Europäischen Parlaments keine Mehrheit. Der Schwerpunkt liegt im Bericht weiterhin auf der Bekämpfung des schädlichen Missbrauchs von Alkohol.  Er enthält auch keinen Verweis auf „Gesundheitswarnungen“. Vielmehr sollen den Verbrauchern Informationen über maßvollen und verantwortungsvollen Alkoholkonsum durch eine bessere Kennzeichnung alkoholischer Getränke vermittelt werden.

Quelle: RN/15.12.2023

EU-Steuerexperten haben Alkoholbesteuerung bisher nicht im Visier

(30. Oktober 2023)
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben am 24. und 25. Oktober 2023 ein zweites EU-Steuersymposium veranstaltet. Hauptziel des zweitägigen Treffens war es, die Zukunft der EU-Besteuerung zu diskutieren und zu erörtern, welcher neue Steuermix bis 2050 in der EU und den Mitgliedstaaten angenommen werden soll, um die vielen neuen Herausforderungen zu bewältigen.

Der italienische EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung sowie für Steuern und Zollunion, Paolo Gentiloni, nannte in seiner Einführungsrede die folgenden Kernpunkte:

  • Es sollte ein effektiverer Steuermix eingeführt und Ungleichheiten sollten bekämpft werden.
  • Die Steuern müssen zwischen Arbeit und Kapital neu ausbalanciert werden.
  • Indirekte und Eco-Steuern können eine wichtigere Rolle spielen.

Als Ergebnis des Symposiums kann festgehalten werden: Verhaltenssteuern - einschließlich solcher, die sich auf die Gesundheit beziehen – können zukünftig eine größere Rolle im Steuermix spielen. Ihr Beitrag zu den Gesamteinnahmen wird jedoch gering bleiben. Nach dem, was im Symposium gesagt wurde, scheint der Fokus der Überlegungen insbesondere in Richtung Umwelt- und Klimasteuern zu gehen. In diesem Meeting spielten Gesundheitssteuern, insbesondere eine Alkoholsteuer, keine besondere Rolle. Die Redner konzentrierten sich hauptsächlich auf die Besteuerung des Umweltverhaltens, und es wurden keine spezifischen Aussagen zur Alkoholbesteuerung getroffen. Gegenstand der Beratungen war auch die zu erwartende Akzeptanz der Steuerzahler für derartige Verhaltenssteuern. Als Beispiel wurde nur der Tabak angeführt. Hierbei wurde argumentiert, dass die Menschen in diesem Fall eine spezielle Tabaksteuer akzeptieren, weil Tabak ungesund sei.

Aus dem Symposium könnte man den Schluss ziehen, dass die Besteuerung von Verhaltensweisen wahrscheinlich nicht das bevorzugte Instrument der Steuerverwaltung ist. Denn viele schwer zu kalkulierende Aspekte müssen berücksichtigt werden, damit die Steuer wirksam ist und kontinuierlich überwacht werden kann. Als weiteres Problem aus Sicht der Steuerbehörden ist, etwaige Verhaltenssteuern so zu gestalten, dass sie regelmäßige Einnahmen generieren können. Es wurde erkennbar, dass die Perspektiven von Finanz- und Steuerpolitikern nicht mit den Forderungen von manchen Gesundheitspolitikern übereinstimmen.

Quelle: RN/30.10.2023

Unterausschuss des Europäischen Parlaments berät alkoholpolitische Maßnahmen

(21. September 2023)
Der kürzlich eingerichtete SANT-Unterausschuss „öffentliche Gesundheit“ des Ausschusses „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen beriet vor kurzem alkoholpolitische Maßnahmen im Rahmen einer Strategie, um den sog. „nicht-übertragbaren Krankheiten“ (NCDs) vorzubeugen. Erik Poulsen (Partei Renew Europe) stellte in der Sitzung am 19. September seinen Berichtsentwurf vor, Änderungsanträge wurden gestellt.

Fokus auf schädlichen Konsum….
Der Berichterstatter hatte aus Sicht der Deutschen Weinakademie einen ausgewogenen Ansatz gewählt, der sich auf den schädlichen Alkoholkonsum konzentriert. Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Die NCD-Prävention berücksichtigt, dass der schädliche Konsum von Alkohol ein Risikofaktor für mehrere NCDs ist, und unterstreicht, dass das Risiko für die Entstehung von Krankheiten umso geringer ist, je weniger Alkohol konsumiert wird.“ Der Bericht „begrüßt das Ziel der Kommission, den schädlichen Alkoholkonsum bis 2025 um 10 % zu reduzieren und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf:

a. Beschränkungen der an Minderjährige gerichteten Alkoholwerbung zu erlassen;

b. Förderung von Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung alkoholbedingter Schäden im Rahmen der überarbeiteten EU-Alkoholstrategie zu fördern.“

… oder jeglichen Konsum
In der Debatte des Unterausschusses wurden verschärfende Änderungsanträge vor allem von den Abgeordneten der Grünen und der Fraktion der Sozialdemokraten (S&D) eingebracht, die auf die Einführung des Konzepts "No safe level" drängen. Sie fordern, den Schwerpunkt der Maßnahmen zur Verhinderung vom schädlichen Konsum auf jeglichen Alkoholkonsum zu verlagern und die restriktiven WHO-Best-Buys (Erhöhung der Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke, Beschränkung des Zugangs zu alkoholischen Getränken im Einzelhandel und umfassende Verbote von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring) einzuführen. Berichterstatter und Schattenberichterstatter werden an den Kompromissänderungsanträgen arbeiten und der Bericht wird am 24. Oktober im ENVI-Ausschuss abgestimmt werden.

Quelle: RN/21.09.2023

Gesundheitswarnhinweise auf alkoholischen Getränken - Sachstand bei irischen Gesetzesvorhaben

(Update 25. Mai 2023) 
Irland als erstes Land weltweit mit Gesundheitskennzeichnung für alkoholische Getränke 

Erst kürzlich hatten wir über die Vorgänge in Irland berichtet.

Der irische Gesundheitsminister hat trotz aller Widerstände einiger europäischer Staaten und Verbände am Montag, den 22. Mai 2023, in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der Entwurf der Verordnungen zur Alkoholkennzeichnung 2023 unterzeichnet wurde. Die Bestimmungen werden nach einer dreijährigen Vorlaufzeit im Mai 2026 in Kraft treten.

Damit kommen Leberzirrhose und Krebs auf das Etikett!

Das Gesetz sieht vor, dass auf den Etiketten der in Irland verkauften alkoholischen Erzeugnisse Folgendes anzugeben ist:

- der Kaloriengehalt des Behältnisses (wie ab Dezember 2023 auch in den restlichen EU-Staaten)
- der Alkoholgehalt in Gramm
- die folgenden Gesundheitswarnungen:

               ◦ Piktogramm über das Risiko des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft
               ◦ Alkoholkonsum verursacht Lebererkrankungen
               ◦ Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Alkohol und tödlichen Krebserkrankungen.

Zudem verweisen die Etiketten die Verbraucher auf die Website www.askaboutalcohol.ie, wo sie weitere Informationen finden können.

Mitteilung der irischen Behörden:
In ihrer Mitteilung begrüßten die irischen Behörden, das erste Land der Welt zu sein, das eine derartig umfassende Gesundheitskennzeichnung für alkoholische Produkte einführt. Sie forderten andere Länder auf, ähnliche Initiativen zu ergreifen und wiesen darauf hin, dass es medizinisch eindeutig erwiesen ist, dass auch bei geringerem Alkoholkonsum ein Krebsrisiko besteht.

Kommentar DWA: Dieser letzte Satz entspricht nicht der neusten wissenschaftlichen Sachlage. Krebs ist ein multikausales Geschehen. Steter übermäßiger Alkoholkonsum erhöht das Risiko für Krebserkrankungen eindeutig. Für mäßigen Konsum – vor allem Wein – dagegen ist es medizinisch keinesfalls eindeutig bewiesen, dass er das Krebsrisiko erhöht. Im Gegenteil: Wenn der moderate Weinkonsum eingebettet ist in eine gesunde Ernährung und Lebensweise ist das Krebsrisiko sogar reduziert.

Siehe auch Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Thema Krebs.

(Stand 22. Mai 2023)
Über den irischen Regelungsentwurf zu Warnhinweisen auf alkoholischen Getränken wurde bereits mehrfach berichtet (s.u.). Der Entwurf sieht vor, dass alle in Irland verkauften Getränke u. a. die zwei Gesundheitswarnungen „Drinking alcohol causes liver disease“ und „There is a direct link between alcohol and fatal cancers“ tragen müssen. Irland notifizierte den Regelungsentwurf am 6. Februar auf der Ebene der Welthandelsorganisation (WTO). Die USA, das Vereinigte Königreich, Australien und andere Staaten haben im Rahmen des WTO-Verfahrens ihre Bedenken gegen den irischen Regelungsentwurf geäußert. Weitere Beratungen sind für die zweite Junihälfte vorgesehen. Kritik kommt auch von einigen EU-Mitgliedstaaten.

Der europäische weinwirtschaftliche Dachverband CEEV hat inzwischen (15. Mai 2023) bei der Europäischen Kommission eine formelle Beschwerde gegen die irischen Etikettierungsvorschriften für alkoholische Getränke eingereicht. Er fordert die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Irland einzuleiten. Der Verband begründet dies wie folgt: "Die Bestimmungen der irischen Etikettierungsvorschriften sind mit dem EU-Recht unvereinbar und stellen ein ungerechtfertigtes und unverhältnismäßiges Handelshemmnis nach EU-Recht dar. Sie werden den EU-Binnenmarkt fragmentieren, indem sie sein ordnungsgemäßes Funktionieren beeinträchtigen und de facto den Zugang von Produkten aus anderen Mitgliedstaaten nach Irland behindern und somit zu einer klaren Diskriminierung von Importprodukten führen". Um Missverständnissen vorzubeugen, fügt CEEV ergänzend hinzu: „Wir unterstützen den Kampf gegen den Alkoholmissbrauch, sind aber der festen Überzeugung, dass dieses Ziel durch wirksamere und weniger handelsbeschränkende Maßnahmen erreicht werden kann.“

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