Kolumne
NACHGEFORSCHT

Wissenschaftlicher Überblick

Kolumne Nachgeforscht Oktober 2019

Weinwerbung - was geht und was geht nicht? Ein Artikel über ein sensibles Thema.

Wie süß – auf dem Plakat das kleine Mädchen, ein Weinglas in der Hand: Werbung eines Weinguts für seine Jahrgangspräsentation. Süß, geht aber leider nicht, da man mit Kindern nicht für alkoholische Getränke werben darf. Auch wenn das Kind zum Familienweingut gehört und es verständlich ist, dass man sich gern als Familie zeigen will.

Einhaltung der Werberegeln ist Pflicht
Das stößt auf Unverständnis in unserem Weinwerbeseminar, mit dem die Deutsche Weinakademie die Branche dafür sensibilisieren will, was geht und was nicht. Schnell wird deutlich, dass den Zuhörern vieles nicht geläufig ist. Kaum einer weiß, dass kommerzielle Kommunikation mehr als klassische Werbung beinhaltet. Alles zählt dazu, was dem Weinabsatz dient, auch die sozialen Medien wie Facebook und Instagram und, sehr wichtig, es gibt dafür ein Regelwerk des Deutschen Werberates. Dies bringt uns in ein wesentlich liberaleres Werbeumfeld als in anderen europäischen Ländern. In Litauen z.B. gilt seit 2018 als erstem EU-Land ein totales Werbeverbot für alle alkoholischen Getränke. Auch Frankreich schränkt mit seinem Loi Évin, dem Gesetz für die öffentliche Gesundheit, die Weinwerbung mit dem Verbot für Menschen und Emotionen stark ein. Ein emotionales Produkt ohne Emotionen zu bewerben, kann als Kunststück gelten. In Deutschland dürfen wir dies noch. Wenn wir wollen, dass es so bleibt, müssen wir aber die genannten Regeln des Werberates kennen, zu deren Einhaltung sich bereits vor Jahrzehnten die gesamte Alkohol produzierende Branche verpflichtet hat. Sie sind ein großer Trumpf der Wirtschaft im politischen Alkoholspiel, wollen doch einige Länder schon lange die Werbung für Alkoholika in ihrem Kampf gegen den Missbrauch gänzlich verbieten. Das wäre übrigens auch das Aus aller nationalen und regionalen Weinbauorganisationen.

Dass gesundheitsbezogene Angaben nicht mehr erlaubt sind, ist mittlerweile bekannt. Diabetikerwein darf nicht mehr verwendet werden, ebenso wenig wie magenfreundlichbekömmlich und gesund, auch wenn der Wein weniger Säure hat oder ein Glas gegen Herzinfarkt schützen kann. Damit haben wir uns schon abgefunden. Aber die Werberegeln müssen weitere Kreise ziehen, wenn sie uns vor Werbeverboten bewahren wollen. So spielen nach dem Urteil des Werberates coole Slogans wie „Wenn du dich erinnern kannst, warst du nicht dabei“, erkennbar auf einen Filmriss aufgrund maßlosen Alkoholkonsums an. Eine solche Werbung verharmlost Missbrauch und ist unzulässig. Aber auch lustige Sprüche, wie „Immer wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Riesling her“ oder „Hol den Wein – wir müssen über Gefühle reden“ sind leider tabu, weil Werbung nicht suggerieren darf, dass Wein als Konflikt- und Spannungslöser dienen kann; Minderwertigkeit, Schuldgefühle, Scham oder Verzweiflung mit Hilfe eines Rieslings zu beseitigen, geht nicht. Kurzfristige Aufmerksamkeit, die dem Einzelbetrieb erwünscht sein mag - für das große Ganze aber absolut nicht hilfreich ist.

Flirt- oder klassische Anstoßsituationen können dagegen gezeigt werden, wenn der Weinkonsum nicht als der Schlüssel zum sozialen oder sexuellen Erfolg erscheint. Das ginge in Frankreich gar nicht.

Wir dürfen froh sein, dass es hierzulande den Deutschen Werberat gibt, der das Regelwerk juristisch korrekt und dennoch wirtschaftsfreundlich auslegt. Mit dessen Nichteinhaltung liefert man der Politik eine Steilvorlage für Werbeverbote, was der ganzen Branche existentiell schaden würde.

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Weinwerbung

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