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Bundestag

Keine Änderung bei Promille-Regelung geplant

(Stand Mai 2023)
Auf der 102. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Mai fand eine Befragung der Bundesregierung statt. Dabei stand auch die Verkehrspolitik von Bundesminister Dr. Volker Wissing im Fokus. Hierbei ging es unter anderem um die Sicherheit im Straßenverkehr im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis, insbesondere um die Festsetzung eines Grenzwertes für Tetrahydrocannabinol (THC) von 0,1 Nanogramm. Einmal mehr wurde in der Zulassungsdiskussion die Thematik Alkohol und Cannabis miteinander verlinkt. Thomas Lutze (Die Linke) verwies sarkastisch auf die Situation, dass „wir in Deutschland mit 0,5 Promille Alkohol relativ gefahrlos Autofahren können – zumindest was die Rechtslage angehe; ob das für den Straßenverkehr gefahrlos ist, ist eine andere Frage“. Er wollte vom Bundesminister wissen, ob es endlich in dieser Wahlperiode zu Regelungen komme, dass Alkohol am Steuer nichts zu suchen habe. Der Bundesminister antwortete wie folgt: „Sie können die Wirkung von Alkohol und die Wirkung von Tetrahydrocannabinol nicht vergleichen. Eine Grenzwertbestimmung bei Alkohol ist einfacher möglich, weil von Wissenschaftlern die Wirkung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration auf das Fahrverhalten bei jedem Menschen als identisch beurteilt wird, während das bei THC nicht der Fall ist. Jemand kann bei einer niedrigen THC-Konzentration fahruntüchtig sein und jemand anderes bei einer höheren Konzentration fahrtüchtig. Das macht das Ganze so komplex und von verkehrsrechtlicher Seite schwer ermittelbar. Eine Absenkung der Grenzwerte bei Alkohol ist derzeit nicht geplant.“ Ob die Wissenschaftler dem Bundesminister in der Begründung zustimmen, mag dahingestellt sein. Es ist wohl eher eine Sicht der Juristen. Aber immerhin eine klare Schlussaussage bezüglich Promilleregelung.

Quelle: Plenarprotokoll des Bundestages vom 10. Mai 2023
www.dserver.bundestag.de/btp/20/20102.pdf