Bundestag
Alkoholhaltige Getränke weiterhin in Kassenbereichen?
(Stand März 2023)
Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka wollte vom Bundesminister für Gesundheit wissen, ob er konkreten Handlungsbedarf für ein gesetzgeberisches Verbot bzw. einer Einschränkung der Präsentation alkoholhaltiger Getränke in Kassenbereichen sehe. Außerdem wollte der AfD-Abgeordnete eine Auskunft darüber, wie das BMG das entsprechende Angebot sonstiger Waren mit Suchtpotenzial im Kassenbereich bewertet. In der Bundestagssitzung am 1. März 2023 beantwortete der Parl. Staatssekretär Dr. Edgar Franke die Fragen folgendermaßen: „Die Verringerung des riskanten und missbräuchlichen Alkoholkonsums ist ein wichtiges gesundheitspolitisches
Anliegen der Bundesregierung. Sie setzt dabei auf verstärkte Aufklärung, mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Die Regelungen für Marketing und Sponsoring sollen unter anderem bei Alkohol weiter verschärft werden. Dabei auch die Plat-
zierung von alkoholischen Getränken im Wartebereich an der Supermarktkasse in den Blick zu nehmen, ist konsequent; denn die Neigung zu Impulskäufen ist hier – gerade für suchtgefährdete Menschen – besonders hoch. Ob dabei eine Verbotsregelung die am besten geeignete Maßnahme ist, muss geprüft und abgewogen werden.
Geht es alkoholischen Getränke wie Zigaretten?
Neben Alkohol können im Kassenbereich von Supermärkten auch Tabakerzeugnisse angeboten werden. Auf der Verpackung dieser Erzeugnisse sehen das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung gemäß europäischem Recht unter anderem Kennzeichnungspflichten sowie gesundheitsbezogene Warnhinweise vor, durch die auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Produktes aufmerksam gemacht wird.“ Ob der Hinweis auf die Warnhinweise als ein Wink mit dem Zaunpfahl für die Kennzeichnung von alkoholhaltigen Getränken zu verstehen ist, liegt im Auge des Betrachters.