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BUNDESTAG

Promilleregelung für technische Aufsicht beim autonomen Fahren angedacht

(Stand Mai 2022)
Die Entwicklung des autonomen Fahrens wird derzeit im Bundestag und im Bundesrat diskutiert. Eine wichtige Frage befasst sich mit der sog. Technischen Aufsicht für derartige Fahrzeuge, welche mit Hilfe zahlreicher Überwachungssensoren und künstlicher Intelligenz selbständig fahren. Wenn sie in Situationen geraten, in denen Algorithmen keine selbständige Entscheidung treffen können, muss ein Mensch als Technische Aufsicht bereitstehen, bei dem es sich nicht um einen Insassen handelt. Für diese Aufgaben werden bei den aktuellen Beratungen Aspekte von Gefahrenwahrnehmung sowie Aufgabenkomplexität betrachtet und aus arbeitspsychologischer Perspektive eingeordnet.

Bei der gesamten Komplexität der Fragestellungen hat der Bundesrat auch daran gedacht, dass die Technische Aufsicht einen absolut klaren Kopf bewahren muss. Daher wird aus verkehrspolizeilicher Sicht eine Regelung für notwendig erachtet, die die zulässige Beeinflussung technischer Aufsichten durch Alkohol oder Betäubungsmittel einschränkt und Verstöße ahndet. Eine Beeinflussung durch Alkohol und Betäubungsmittel wäre geeignet, die rationale Steuerungsfähigkeit herabzusetzen und Fehlentscheidungen oder verzögerten Entscheidungen Vorschub zu leisten, heißt es in der Beschlussvorlage des Bundesrates.

Der Bundesrat bittet darin die Bundesregierung zu prüfen, wie durch gesetzliche Re-gelungen Verkehrsgefahren, die durch alkoholisierte oder durch Betäubungsmittel beeinflusste Technische Aufsichten im Sinne des § 1d Absatz 3 StVG verursacht werden, vorgebeugt werden kann.

 

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