BUNDESTAG
Bundeshaushalt 2022 zielt auf (nur) schädlichen Konsum
(Stand März 2022)
In den jüngsten Beratungen des Bundeshaushaltsplans für das laufende Jahr werden alle Einzeletats der Bundesregierung und Ministerien aufgelistet, auch die Ausgaben für Alkoholprävention und Einnahmen aus Alkoholsteuern. Basis ist die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und diese zielt u.a. auf die Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum und nicht - wie man durch verschiedene Aktionen der letzten Monate annehmen könnte- auf den Konsum an sich.
Auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans sieht es folgendermaßen aus: es werden 2,1 Mrd. Einnahmen aus der Alkoholsteuer, 365 Mio. Euro aus der Sektsteuer und 2 Mio. Euro aus der Alkopopsteuer budgetiert. Der Einzelplan des Bundesgesundheitsministers umfasst beachtliche 52,6 Mrd. Euro. In seinem Etat findet sich eine Position „Prävention und Gesundheitsverbände“ mit einem Volumen von ca. 9 Mrd. Euro. Daraus wird unter anderem auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit ihren Gesamtausgaben von rund 18 Mio. Euro finanziert. Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. wird mit 460 Tsd. Euro, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen mit 831 Tsd. Euro bezuschusst.
Ziel: Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum
Für Aufklärungskampagnen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmissbrauchs stehen 9,2 Mio. Euro zur Verfügung. Für die „Umsetzung der nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und weiteren Projekten im Bereich Alkohol“ werden 375 Mio. Euro budgetiert, fast so viel wie für den Bereich Tabak (399 Mio. Euro) sowie den Bereich Cannabis (441 Mio. Euro). Erklärend heißt es: „Die Schwerpunkte der Modellmaßnahmen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs werden durch die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik und aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen bestimmt. Ziele sind insbesondere die Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum, die Bekämpfung des Konsums illegaler Drogen, die Verringerung der Medikamentenabhängigkeit und die Förderung des Nichtrauchens.“ Es gilt festzuhalten: „Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum“.