Gesellschafts-
politische ASPEKTE

Zurück zur Übersicht

Bundestag

Alkoholisches im Jahreswirtschaftsgutachten

(Stand Februar 2024)
In den Medien wurde ausführlich darüber berichtet, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen ernüchternden Jahreswirtschaftsbericht 2024 vorgelegt hatte, da das Wirtschaftswachstum in Deutschland schlechter als in fast allen anderen europäischen Ländern ist. Trotz aller Ernüchterung würde man nicht vermuten, dass in dem Jahreswirtschaftsgutachten auch eine Aussage zur Alkoholpolitik enthalten ist: „Neben dem eigenen Gesundheitsbewusstsein kann auch die Politik die Gesundheit und Lebenserwartung der Bevölkerung durch eine Vielzahl von Faktoren positiv beeinflussen. Dazu gehören zum Beispiel ein leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitssystem mit der Priorität auf Prävention und Früherkennung, der Erhalt oder die Wiederherstellung guter Umweltbedingungen und intakter Ökosysteme, Arbeitsschutzgesetze oder Verhaltensanreize z. B. in Form von höheren Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte wie Tabak und Alkohol.“  Es ist nur ein Satz unter vielen hundert anderen im Wirtschaftsgutachten. Aber er lässt aufhorchen in einer Zeit, in der die Bundesregierung händeringend nach Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Politik sucht!

Quelle: Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung. BT-Drucksache 20/10415 vom 21.02.2024. 

Bezahlkarte für Flüchtlinge und Alkoholpolitik
Der bayrische Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) stellte der Bundesregierung folgende Frage:  „Plant die Bundesregierung, im Rahmen der von ihr angekündigten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu der geplanten bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge […] dass mit dieser Bezahlkarte der Kauf von Alkohol oder Zigaretten bundesweit nicht möglich sein wird, und wenn nein, warum sieht die Bundesregierung darin keinen gesundheitspolitischen Ansatz, um den Konsum von Alkohol und Zigaretten in Deutschland umfangreicher zu regulieren?“ Pilsinger ist Arzt und sitzt für die CSU im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Seine Frage wurde von der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese am 12. Februar 2024 unter anderem wie folgt beantwortet: „Hinsichtlich der konkreten Verwendung des über die Bezahlkarte zur Verfügung gestellten monatlichen Budgets bestehen keine Einschränkungen, so dass der zur Verfügung gestellte Betrag nicht ausschließlich für Bedarfe auszugeben ist, für die im Rahmen der Ermittlung des existenznotwendigen Bedarfs entsprechende Verbrauchsausgaben berücksichtigt worden sind. Eine Einschränkung der Bezahlkarte auf bestimmte Bedarfe zur Steuerung eines gesundheitspolitisch wünschenswerten Verhaltens müsste aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gleichermaßen für in Geldleistungen gedeckte Bedarfe und darüber hinaus neben dem AsylbLG für alle sozialen Mindestsicherungssysteme gelten. Dies bedeutete letztlich eine Prüfung sämtlicher beabsichtigter und tatsächlich getätigter Ausgaben von Mindestsicherungsleistungen beziehenden Personen durch die Leistungsträger. Ein solches Vorgehen wäre vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Freiheits- und Persönlichkeitsrechte weder zulässig, noch wäre dies im Hinblick auf Personalressourcen vertretbar. Zudem sind Alkohol und Tabak als legale Drogen und gesundheitsgefährdende Genussgifte nicht rechnerisch in dem das Existenzminimum abzudeckenden Grundbedarf enthalten. […].“

Quelle: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Februar 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Drucksache 20/10338 vom 16.02.2024.

Bürgerrat bewertet Energydrinks, Zigaretten und Alkohol für ähnlich gefährlich und gesundheitsschädlich
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten im Mai 2023 die Einsetzung eines Bürgerrates beschlossen. Bis zum 14. Januar 2024 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages an insgesamt drei Präsenz-wochenenden und in sechs abendlichen Online-Sitzungen zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ diskutiert.

Die 160 Mitglieder des Bürgerrates kamen aus 62 Städten und Gemeinden aus ganz Deutschland. Sie wurden über eine gestufte Zufallsauswahl ermittelt. Der Bürgerrat stellte in seiner Zusammensetzung bezogen auf die Merkmale Alter, Geschlecht und Bildungshintergrund, Ortsgrößen sowie Bundesländer ein Abbild der deutschen Bevölkerung dar.

Zum Abschluss stimmten die anwesenden Mitglieder die in vielen Stunden diskutierten und gemeinsam formulierten Empfehlungen ab. Die Reihenfolge der Ergebnisse legten die Teilnehmenden durch eine Priorisierung der abgestimmten Empfehlungen fest. Bemerkenswert, dass dem Bürgerrat eine Altersgrenze für Energy Drinks so wichtig war, dass sie als eine von (nur) neun Empfehlungen mit großer Mehrheit angenommen wurde. Darin ist auch eine vergleichende Aussage zum Konsum alkoholischer Getränke:

„Wir plädieren für eine Altersgrenze bei Energy-drinks, um den gesetzlich verankerten Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Die Gesundheitsschäden und das Suchtpotential sind ähnlich gravierend, wie bei Zigaretten und Alkohol.“

Quelle: Bürgergutachten – Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ an den Deutschen Bundestag.  BT-Drucksache 20/10300 vom 20.02.2024.

RN/26.02.2024