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Bundestag

Alkoholprävention der Bundesregierung

(Stand August 2023)
Ein FAZ-Interview mit dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Roland Blienert veranlasste den Bundestagsabgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) die Bundesregierung zu fragen, ob sie den Forderungen von ihrem Drogenbeauftragten Blienert, aber auch der Weltgesundheitsorganisation u. v. a. m. nach umfassenden Werbebeschränkungen für Bier und andere alkoholische Getränke in Sport und Kultur sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen zustimme. Außerdem wollte er wissen, was die Bundesregierung diesbezüglich an Aktivitäten in dieser Wahlperiode plane.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister Dr. Edgar Franke äußerte sich Anfang August dazu folgendermaßen: „Die Verringerung des riskanten und missbräuchlichen Alkoholkonsums ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP wurde daher vereinbart: ‘Bei der Alkohol- (...)prävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol (...). Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.’ Wie die konkrete Ausgestaltung dieser Koalitionsvereinbarung erfolgen und inwieweit der Sport- und Kulturbereich einbezogen wird, prüft die Bundesregierung im weiteren Verlauf der Legislaturperiode.“ Das klingt nicht nach rascher Vorlage eines Entwurfs.

Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Franke verwies in seiner Antwort weiterhin darauf, dass es bereits Regelungen gibt, die die Werbefreiheit für alkoholische Getränke einschränken. Nach deren Auflistung nannte er bemerkenswerter Weise auch die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke, die zusätzlich umfassende Regelungen zur Werbung für alkoholische Getränke enthalten. Verstöße gegen diese Regelungen werden im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vom Werberat bearbeitet. Die Frage des Abgeordneten und die Antwort der Bundesregierung sind in der Drucksache 20/7945 des Deutschen Bundestages vom 04.08.2023 veröffentlicht worden.

Quelle: Ni 18.08.2023