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Bundestag

In Deutschland keine Warnhinweise auf alkoholischen Getränken?

(Stand April 2023)
Jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Da unserem Parlament derzeit 709 Mitglieder angehören, kann dies pro Monat 2836 Fragen bedeuten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In der Drucksache 20/6142 vom 24.03.2023 wurden die 124 Antworten der Bundesregierung veröffentlicht, die in der Woche vom 20. März 2023 eingegangen waren.

Darunter auch die schriftliche Frage des Abgeordneten Stephan Protschka (AfD): „Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass die EU-Kommission beschlossen hat, Irland die Einführung von Gesundheitswarnhinweisen auf Alkoholprodukten wie Wein, Bier und Spirituosen zu erlauben und beabsichtigt die Bundesregierung möglicherweise etwas ähnliches in Deutschland einzuführen?“ Die schriftliche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 20. März 2023 lautete kurz und knapp: „Die Bundesregierung nimmt die Reaktion der EU-Kommission zur Kenntnis. Sie beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt keine nationale Einführung ähnlicher Warnhinweise auf alkoholischen Getränken in Deutschland.“

Zur Kenntnis genommen…
Die Antwort könnte Weinfreunde und Liebhaber anderer alkoholischer Getränke auf den ersten Blick erfreuen – steckten nicht in den beiden Antwortsätzen die Passagen „zur Kenntnis nehmen“, „zum jetzigen Zeitpunkt“ und „keine nationale Einführung ähnlicher Warnhinweise“. Mit der Formulierung „zur Kenntnis nehmen“ hält sich die Regierung alle eigenen Handlungsoptionen offen. Die Bundesregierung könnte durchaus die Absicht haben, Warnhinweise zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Die beiden Sätze schließen auch nicht aus, dass sich die Bundesregierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt für eine Einführung von Warnhinweisen durch eine entsprechende EU-Regelung einsetzen wird.