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Bundestag

Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßengüterverkehr

(Stand Mitte Juni 2021)
Die Fraktion der FDP hat am 8. Juni 2021 einen Antrag Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßengüterverkehr im Deutschen Bundestag eingebracht. Dabei fordert sie unter anderem einen Modellversuch für den Einsatz von Alkohol-Interlock-Geräten für straffällig gewordene Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer auf freiwilliger Basis in Deutschland umzusetzen. Die Erprobung des Einsatzes der Alkohol-Interlock-Geräte soll in Kombination mit einer psychologischen Begleitung für die betreffenden Fahrerinnen und Fahrer erfolgen.

Die FDP begründet ihren Antrag damit, dass die Eindämmung von Alkohol am Steuer bei Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrern ein Ansatzpunkt sei, um Unfälle mit Lkw zu verhindern. Die Antragsteller räumen ein, dass Statistiken und Berichten zufolge, Unfälle aufgrund von oder unter Beteiligung von Alkoholeinfluss einen nur geringen Anteil an den gesamten Unfallzahlen einnehmen (Quelle: WDR). Von einer generellen und verallgemeinernden Vorverurteilung aller Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer müsse daher generell und auch aus diesem Grund explizit Abstand genommen werden. Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer sollten in keiner Weise unter Generalverdacht gestellt werden.

Es bleibe aber festzuhalten, dass Alkoholunfälle ein erheblicher Risikofaktor sind, da Unfälle dieser Art laut TÜV-Verband, oftmals eine überdurchschnittliche Schwere aufweisen würden (Quelle: WDR). Unter Beteiligung eines Lkw werden diese Unfälle aufgrund der eingangs beschriebenen Faktoren, zusätzlich erheblich erschwert.

Eine effektive und sinnvolle Möglichkeit, um der Gefahr von Trunkenheit am Steuer durch Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrern zu begegnen, könne der Einsatz von Alkohol-Interlock-Geräten sein. Der Einbau von Schnittstellen für sogenannte Alkolocks, um die technischen Voraussetzungen für den Einsatz der Geräte zu schaffen, soll für Neufahrzeuge EU-weit ab Mai 2022 Pflicht werden, für Bestandsfahrzeuge ab Mai 2024 (Quelle: Euro-Parla).

Statt einer reinen Verurteilung der straffällig gewordenen Fahrerinnen und Fahrer, böten Alkohol-Interlock-Programme, basierend auf dem Prinzip der zweiten Chance, die Möglichkeit, die Fahrerinnen und Fahrer aktiv darin zu unterstützen, dem Problem des Alkoholkonsums anhaltend zu begegnen und Rückfälle zu vermeiden. Den strafffällig gewordenen Berufskraftfahrerinnen und -fahrern könnte so ermöglicht werden, statt einer Abgabe des Führerscheins, ihrer Arbeit weiter nachzugehen. Damit würde ein wichtiger Anreiz für die Unternehmen und betroffenen Fahrerinnen und Fahrer geschaffen werden, die Geräte zu nutzen und dem Berufskraftfahrermangel würde zusätzlich entgegengewirkt.

Nachtrag: Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 23. Juni 2021 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/30391 beschlossen (Drucksache 19/31071). Die Regierungskoalitionen begründen ihre Ablehnung im Wesentlichen damit, dass mit dem Antrag Forderungen erhoben würden, deren Umsetzung seit langem betrieben werde, sowie Selbstverständlichkeiten, die man nicht beschließen müsse. Das Thema Alkohol-Interlock-Geräte wurde in den Begründungen nicht ausdrücklich erwähnt.