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Bundestag

Cannabis den alkoholischen Getränken gleichstellen?

(Stand Ende Oktober 2020)
Am Donnerstag, den 29. Oktober, wurden im Deutschen Bundestag mehrere Beschlussempfehlungen aufgrund von Anträgen mehrerer Fraktionen rund um das Thema Cannabis-Konsum diskutiert.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen forderten, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Stattdessen soll ein strikt kontrollierter legaler Markt für Cannabis eröffnet werden. Ihr Vorschlag für ein Cannabis-Kontrollgesetz wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Die AfD hatte einen eigenen Antrag angebracht, um Medizinal-Cannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Dieser Antrag wurde durch alle anderen Parteien abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Antrag für einen progressiven Umgang mit Cannabis "Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung“ vorgelegt, der nur von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt wurde und somit ebenfalls keine Mehrheit fand. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, "Cannabis- und alkoholkonsumierende Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber“ gleichzustellen, wurde an die Ausschüsse, federführend an den Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur, überwiesen. Die FDP hatte zwei zusätzliche Anträge eingereicht: Erstens "Cannabis-Modellprojekte ermöglichen“ und zweitens "Medizinal-Cannabis-Anbau zum Export ermöglichen“. Sie fanden keine Mehrheit.

Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol? 
Wie aus dem Antrag "Cannabis- und alkoholkonsumierende Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber“ direkt zu entnehmen ist, spielte in der gesamten Plenardebatte der Vergleich mit dem Konsum und den Regelungen für alkoholische Getränke eine große Rolle. Dies ist ein Grund dafür, an dieser Stelle auf die Anträge und die Plenardebatte einzugehen. Insbesondere Vertreter der Oppositionsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE sprachen von einer Verharmlosung des Alkoholkonsums im Vergleich zum Cannabiskonsum. Kappert-Gonther von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehre. Ullmann (FDP) bezeichnete Cannabis im Vergleich zu Alkohol als deutlich harmloser. Immerhin bekannte er für sich:

„Auch Wein ist etwas ganz Nettes – ich genieße auch mal den Silvaner aus meiner Heimatstadt Würzburg.
Es geht um das Genießen: Durch Maß und Mitte wollen wir dieses Lebensgefühl gemeinsam finden.“

Jeder solle selbstbestimmt entscheiden dürfen, ob er Cannabis, Tabak oder Alkohol konsumieren will. Steinke (DIE LINKE) forderte dagegen bei einem Zwischenruf sogar ein sofortiges Alkoholverbot. Wie ernst man die Debatte (insbesondere Zwischenrufe) nehmen soll, ist wie der Weinkonsum Geschmackssache. Der amtierende Sitzungspräsident Kubicki nahm offenbar selbst die Beiträge aus der eigenen Partei mit Humor. Zwei Beispiele: „Vielen Dank, Herr Kollege Ullmann. Ich empfehle übrigens meine schöne Scheurebe aus Alzey.“
Nach der Rede von Frau Kappert Gonther machte er folgende Bemerkung: „Nachdem einige Rednerinnen und Redner hier die Situation genutzt haben, um für die Braukunst zu werben, möchte ich darauf hinweisen: Es gibt nicht nur Bier, sondern auch Wein!“

Bei aller Freude an humorvollen Beiträgen bei einer Plenardebatte über ernsthafte Fragen bleibt ein ungutes Gefühl zurück, wenn Cannabis, Tabak und Konsum alkoholischer Getränke nicht nur verglichen, sondern in einen Topf geworfen oder gar – entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnisse - gleichgestellt werden.

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