Bundestag

Opposition fragt – die Regierung antwortet
(Stand Februar 2026)
Der Abgeordnete Ates Gürpinar (geb. 1984) ist einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Partei Die Linke. Der Medienwissenschaftler ist Sprecher für Gesundheitsökonomie, Sprecher für Public Health und Sprecher für Drogenpolitik. Er wollte von der Bundesregierung wissen:„Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung die […] dargestellte Erkenntnis, dass der Konsum von Alkohol und Tabak der bedeutendste Risikofaktor für die häufigsten nicht übertragbaren Erkrankungen und für vorzeitige Sterblichkeit ist, zu den ebenfalls dort genannten geplanten Maßnahmen in der Alkohol- und Tabakpolitik, …“ Und zweitens wollte er von der Bundesregierung, ob sie in den beschriebenen Maßnahmen (Prävention, Abschaffung begleitetes Trinken, Fortführung der Steuerpolitik) tatsächlich das Potenzial sieht, um den gesellschaftlichen Konsum maßgeblich zu reduzieren?“
Im Namen der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels (BMG): „Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1839 ausgeführt, liegt der Fokus der Bundesregierung auf Präventionsmaßnahmen, um die Gruppe der Kinder und Jugendlichen vor Alltagssüchten zu schützen. Selbstverständlich richten sich Maßnahmen aber nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an die Gruppe der Erwachsenen, mit Kampagnen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) wie „Kenn dein Limit“ (www.kenn-dein-limit.de) oder zum Rauchausstieg, www.rauchfrei-info.de/mein-rauchstopp. Deutschland verfügt neben den vielfältigen Präventionsaktivitäten zudem über ein gutes Netz u. a. an Suchtberatungsstellen, Behandlungsmöglichkeiten wie stationäre und ambulante Therapien sowie Selbsthilfegruppen, die u. a. ebenfalls zu einer Reduktion des Konsums beitragen.“
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/3136 vom 05.12.2025.
Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und Pflegeversicherung.
Der Abgeordnete Ates Gürpinar reichte mit weiteren Fraktionskolleg/innen der Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage – Drucksache 21/3189 – betr. Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und Pflegeversicherung. Unter den vielen gestellten Fragen bezog die 22. Frage sich auf die Alkoholpolitik. Sie lautete: „Wieso wartet die Bundesregierung auf den zweiten Bericht der Kommission Ende 2026, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch eine strengere Regulierung von Alkohol, Tabak und Zucker von den hohen Krankheitsfolgekosten durch den Konsum zu entlasten, obwohl der wirtschaftliche Schaden wie auch die Wirksamkeit von Regulation bereits seit Jahren wissenschaftlich belegt ist?“
Die Antwort der Bundesregierung lautete folgendermaßen: „Sowohl die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens als auch die Verringerung des riskanten Alkoholkonsums sind gesundheitspolitische Ziele, die von der Bundesregierung mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei den etablierten und zielgruppenspezifischen Präventionskampagnen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (www.kenn-dein-limit.de und www.rauchfrei-info.de) zu. Mit der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) führt die Bundesregierung seit Jahren eine verhältnispräventive Maßnahme durch, um Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Die bisher erzielten Ergebnisse belegen unter anderem, dass die von der Wirtschaft selbst gesteckten Ziele zur Zuckerreduktion in gesüßten Milchprodukten für Kinder, Frühstückscerealien für Kinder und Erfrischungsgetränken erreicht wurden. Ende des Jahres 2026 wird die Bundesregierung einen Abschlussbericht zur NRI veröffentlichen, der eine Gesamtbewertung der Strategie enthält und die nächsten Schritte darlegt.“
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/3718 vom 20.01.2026.
RN/23.02.2026