Bundestag

Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr
(Stand November 2025)
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 eine Entschließung zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gefasst. Darin heißt es unter anderem:
1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Deutschen Verkehrsgerichtstages, dass der Konsum von Cannabis Gefahren für die Verkehrssicherheit birgt und insbesondere den Vollzug vor zahlreiche Probleme stellt.
2. Während die Verkehrsunfallzahlen seit Jahren rückläufig sind, wird im Bericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) festgestellt, dass die Zahl der erfassten Unfälle durch Cannabis und andere berauschende Mittel (außer Alkohol) im Zeitraum 2014 - 2023 um 6,4 % gestiegen ist. Nach dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), d. h. in den Monaten April bis Dezember des Jahres 2024, wurde ein weiterer deutlicher Anstieg, nämlich um 9,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, verzeichnet.
3. Aufgrund dieser Erkenntnisse bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit anderen berauschenden Mitteln und Substanzen, insbesondere Alkohol, eingehender untersuchen zu lassen. Mit den so gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen soll dann zeitnah das Straßenverkehrsgesetz novelliert werden.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den bereits jetzt im Straßenverkehrsgesetz sanktionierten Mischkonsum zusätzlich in die Anlage vier der Fahrerlaubnisverordnung aufzunehmen. So kann bereits bei einem einmaligen Verstoß eine Überprüfung der Fahreignung angeordnet werden.
Quelle: Bundesrats-Drucksache 514/5 (Beschluss) vom 21.11.25.
RN/23.11.2025
Fragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Alkoholprävention bei der Weinwerbung
(Stand Oktober 2025)
In der Bundestags-Drucksache 21/2290 vom 17.10.2025 wurden die schriftlichen Fragen von Abgeordneten mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung veröffentlicht. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurden auch zwei Fragen der Abgeordneten Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und deren Beantwortung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 15. Oktober 2025 öffentlich gemacht:
Frage:Welche Werbe- oder Kommunikationsagentur bzw. welcher externe Dienstleister wurde mit der Konzeption, Durchführung und Auswertung der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft finanzierten Informations- und Marketingkampagne für deutschen Wein beauftragt, und ist der entsprechende Vertrag bereits abgeschlossen und damit rechtskräftig wirksam, und falls dies noch nicht der Fall ist, welche Kriterien, insbesondere hinsichtlich des Schwerpunkts auf alkoholfreie oder alkoholreduzierte Produkte, werden bei der Vergabe entscheidend sein?
Antwort:Die Informationskampagne geht auf eine Initiative des Deutschen Weininstituts zurück und soll auch von diesem durchgeführt werden. Das Konzept für die Kampagne befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung. Neben alkoholhaltigen Weinen, sollen auch alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine einen Programmschwerpunkt bilden.
Frage:Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit den geplanten Geldern in Höhe von bis zu einer Mio. Euro zur Unterstützung des deutschen Weinbaus gesundheitspolitische Zielsetzungen, insbesondere in Bezug auf die Alkoholprävention, gewahrt bleiben und der Konsum von Alkohol nicht ungewollt gefördert wird?
Antwort:Die Bundesregierung ist sich der gesundheitlichen Risiken des Alkoholkonsums bewusst und nimmt ihre Verantwortung in diesem Bereich ernst. Für die geplante Informations- und Werbemaßnahme für den deutschen Wein werden dem Deutschen Weinfonds (DWF) bis Ende 2026 einmalig Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Eine genaue Ausgestaltung der Maßnahmen steht derzeit noch aus. Die Planung und Durchführung der Kampagne wird das Deutsche Weininstitut mit Unterstützung der Deutschen Weinakademie übernehmen, welche bereits umfassende Erfahrungen in der Aufklärungs- und Informationsarbeit vorweist und sich der Bedeutung der Alkoholprävention bewusst ist. Diese Erfahrungen werden eingebracht und die Kampagne unter Achtung des Gesundheitsschutzes umgesetzt.
Quelle: Drucksache 21/2290 vom 17.10.2025.
RN/24.10.2025

Alkohol- und Drogenpolitik der Bundesregierung. Die Fraktion DIE LINKE fragt nach.
(Stand Oktober 2025)
Mehrere Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE hatten in einer sog. Kleinen Anfrage die Bundesregierung zu ihrer Drogenpolitik befragt (Drucksache 21/1599 vom 15.9.2025). Sie hatten bei ihrer Anfrage ausgeführt, dass das Thema Drogenpolitik im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum größten Teil ausgeklammert worden sei. Zudem seien keine Vorhaben genannt worden, um legale Drogen wie Alkohol und Tabak strenger zu regulieren, noch seien weitere Maßnahmen für den Umgang mit illegalen Drogen verabschiedet worden. Sie wollten daher unter anderem wissen, ob die Bundesregierung Maßnahmen plant, um den Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten einzuschränken (Werbeverbote, Steuererhöhungen, Zeitbeschränkungen, Altersbeschränkungen etc.), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Prävention vor Verboten
Für die Bundesregierung – so ihre schriftliche Antwort vom 26.9.2025 - steht gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Ausbau geeigneter Präventionsmaßnahmen im Fokus, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Alltagssüchten zu schützen. Und weiter heißt es: „Bereits jetzt werden Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in den Bereichen der Tabak- und Alkoholprävention umgesetzt und gefördert. Dabei stehen Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Fokus. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung eine zeitnahe Umsetzung der Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“. Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag bei der Tabaksteuer eine Fortschreibung des geltenden Aufwuchspfades über das Jahr 2026 hinaus vor.“ (Anm.: Das Wort „Wachstumspfad“ steht noch nicht im Duden, scheint aber eine neue Lieblingsvokabel in der Politik für „schrittweises Anwachsen“, hier Erhöhung der Steuern zu sein.)
Alkohol gefährlicher als illegale Drogen?
Die Schlussfrage (Nr. 32) der „Kleinen Anfrage“ der Fraktion DIE LINKE hat bereits auf den ersten Blick eine große politische Brisanz: „Inwiefern erachtet die Bundesregierung die legalen Drogen Tabak und Alkohol als größere Gefahr für die öffentliche Gesundheit als illegale Drogen?“ Die Bundesregierung gibt auf diese gezielte Frage eine missverständliche, vielleicht sogar unverantwortliche Antwort: „Aufgrund der Häufigkeit ihres Konsums sind Tabak und Alkohol die bedeutendsten Risikofaktoren für die häufigsten nicht übertragbaren Erkrankungen und für vorzeitige Sterblichkeit. Bei der Vermeidung von Krebs und anderen nicht übertragbaren Krankheiten kommt deshalb der Verringerung des Tabak- und des riskanten Alkoholkonsums eine wichtige Rolle zu.“ Eine klare Aussage zur Gefährlichkeit des illegalen Konsums wäre notwendig gewesen!
Quelle: Drucksache 21/1839 vom 26.9.2025.
RN/04.10.2025

Entschließung des Bundesrates „Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens“
(Stand Oktober 2025)
Der Bundesrat forderte auf seiner Sitzung am 26. September 2025 die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorzulegen mit dem Inhalt, die bestehende Ausnahmeregelung für den Erwerb und Konsum von Alkohol im Alter von 14 und 15 Jahren in Gegenwart einer personensorgeberechtigten Person in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 2 JuSchG zu streichen.
Jugendliche als besonders vulnerable Gruppe
Außerdem forderte er die Bundesregierung auf, neben den rechtlichen Änderungen im JuSchG, gemeinsam mit einschlägigen Fachgesellschaften eine Strategie zur Verhältnisprävention jugendlichen Alkoholkonsums zu erarbeiten. Die Entschließung wurde folgendermaßen begründet:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Konsum von Alkohol im Alter von 14 und 15 Jahren mit besonders hohen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Gerade während der Pubertät befindet sich das menschliche Gehirn in einer vulnerablen Reifungsphase und Jugendliche reagieren auf die nachweislich schädlichen Wirkungen von Alkohol empfindlicher als Erwachsene, was sich insbesondere negativ auf die Gehirnentwicklung auswirkt und wichtige Gehirnfunktionen beeinträchtigt. Zudem ist ein früher Erstkonsum von Alkohol nachweislich mit späteren riskanten Konsummustern von Alkohol und anderen Substanzen sowie dem Entwickeln einer Abhängigkeitserkrankung assoziiert.
2. Der Schutz von Jugendlichen vor den nachweislich hohen Risiken von Suchtmitteln wie beispielsweise Alkohol ist zentraler Bestandteil einer verantwortungsvollen Sucht- und Drogenpolitik und ein wichtiges Präventionsziel. Die Regelung in § 9 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG), die bestimmt, dass an Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren bereits Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein sowie deren Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit abgegeben sowie der Verzehr gestattet werden kann, steht im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes.
Quelle: Bundesrats-Drucksache 325/25 (Beschluss)
RN/04.10.2025

Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr
(Stand Oktober 2025)
Das Plenum des Bundesrates hat Ende September den Antrag Brandenburgs und Thüringens betr. Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr zur weiteren Beratung federführend dem Verkehrsausschuss sowie mitberatend dem Gesundheitsausschuss und dem Innenausschuss zugewiesen. Der Antrag folgt der Auffassung des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstages, dass der Konsum von Cannabis Gefahren für die Verkehrssicherheit birgt und insbesondere den Vollzug vor zahlreiche Probleme stellt.
Normierung des THC-Wertes im Straßenverkehr nötig
Er forderte daher die Bundesregierung auf, im Rahmen der geplanten Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis auch die straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen und die entsprechende Höhe des THC-Wertes im Straßenverkehr zu evaluieren und dies ausdrücklich zu normieren. Außerdem bat der Bundesrat die Bundesregierung, die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit anderen berauschenden Mitteln und Substanzen, insbesondere Alkohol, eingehender untersuchen zu lassen, um dadurch eine belastbare wissenschaftliche Basis zu schaffen. Vorausgesetzt, dass nach dem Ergebnis der anstehenden Evaluierung auf Bundesebene an der Teillegalisierung von Cannabis festgehalten wird. Die Ergebnisse sollen in eine zeitnahe Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes münden.
Mischkonsum mit gefährlichen Wechselwirkungen?
Dabei soll nach dem Willen des Bundesrates insbesondere geklärt werden, ob der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auch unterhalb der normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt und zu verbieten ist.
Quelle: BR-Drucksache 514/25 (Antrag Brandenburg, Thüringen).
RN/04.10.2025

„Berauschendes“ aus dem Bundestag der 20. Legislaturperiode
(Stand März 2025)
Die Möglichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mündliche Anfragen an die Bundesregierung zu stellen, ist ein wichtiges Instrument für alle Mitglieder des Hohen Hauses nicht nur auf sich, sondern auch auf Sachthemen aufmerksam zu machen. So wollte im Februar 2025 der Abgeordnete Florian Müller (CDU/CSU) von der Bundesregierung wissen, wie sich die Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Cannabis seit der Legalisierung der Droge am 1. April 2024 bis heute entwickelt hat, und welche Implikationen die Bundesregierung daraus zieht?
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Sören Bartol, vom 19. Februar 2025 bringt Erstaunliches zu Tage: Die Polizeien differenzieren bei der Aufnahme der Unfallursachen bislang nicht bundesweit nach der Art der berauschenden Mittel – mit Ausnahme von Alkohol. Informationen konkret zum Cannabiskonsum werden bundesweit voraussichtlich erst ab Juli 2025 erfasst. In der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik liegen daher aktuell noch keine Zahlen der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss von Cannabis vor. Nochmals zum Mitschreiben: Wenn die Polizei als Unfallursache eine Fahrt unter Drogeneinfluss feststellt, dann wird nur im Falle des Alkohols dies explizit aktenkundig gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär für Digitales und Verkehr ging auch auf den zweiten Teil der Frage ein und gab bekannt: Derzeit werden die gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes stufenweise evaluiert gemäß § 43 des Konsumcannabisgesetzes. Dabei werden auch die Auswirkungen auf den Straßenverkehr mitbetrachtet. Die Evaluation erfolgt begleitend zum Vollzug des Gesetzes durch vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte unabhängige Dritte. Die Evaluation bleibt abzuwarten.
Warten wir also nicht nur den Juli 2025, sondern auch die Evaluation ab. Und solange erfreuen wir uns an der Bereicherung der deutschen Sprache durch die Überschriften von neuen Rechtsvorschriften: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG).
RN Anfang März 2025
