Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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Bundesregierung & BMG

Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die Regelungen des Konsums alkoholischer Getränke

(Stand September 2023)
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) vorgelegt, dass auch in den Medien aufmerksam verfolgt und kommentiert wurde. Die Bundesrats-Ausschüsse haben den Gesetzentwurf geprüft und Empfehlungen für Änderungen erarbeitet, die am 29. September im Plenum beraten werden (Bundesrat Drucksache 367/1/23 vom 18.09.23). In dieser Beschlussvorlage wird festgestellt, dass der Gesetzentwurf darauf abzielen soll, einen transparenten, berechenbaren und nachhaltigen Rechtsrahmen zu schaffen. Diesem Anspruch werde der Gesetzentwurf jedoch nicht in allen Teilen gerecht. Zudem würde das Gesetz bei den Ländern gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben sowie umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben, die nur mit erheblichem personellem Aufwand zu bewältigen seien.

Cannabiskonsum erlauben, Mischkonsum unberechenbar, drum Promilleregelung ändern
Diese allgemeine öffentliche Debatte soll hier nicht kommentiert werden, sondern das Augenmerk auf die Auswirkungen der Cannabisgesetzgebung auf die Regelungen des Konsums alkoholischer Getränke gelenkt werden. Denn es wird vorgeschlagen, mit Blick auf die Erfüllung des Tatbestands gemäß § 24a StVG (sog. Promilleregelung) klare Regelungen zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unterhalb der Grenzwerte zu treffen. Zur Begründung heißt es: „Der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach erfolgtem Cannabiskonsum ist für Konsumentinnen und Konsumenten daher nur schwer abschätzbar, ein Mischkonsum mit Alkohol macht dies noch unberechenbarer. Dies erfordert umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen und mit Blick auf den § 24a StVG klare Regelungen zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unterhalb der Grenzwerte.“ Das heißt, die Promilleregelung für Alkohol wird wegen der Zulassung von Cannabis geändert oder ergänzt.

Wo Cannabis angebaut wird, darf kein Wein getrunken werden?
Von noch grundsätzlicherer Bedeutung kann jedoch folgender Vorschlag als Präzedenzfall für staatliche Eingriffe sein: „Der Ausschank oder die Abgabe alkoholischer Getränke sowie deren Konsum ist in Anbauvereinigungen untersagt.“ Als Begründung wird angeführt: „Ein Konsumverbot sowie Ausschank- und Abgabeverbot sollte zumindest für alkoholische Getränke in Anbauvereinigungen vorgeschrieben werden, um zu vermeiden, dass dort Feierlichkeiten oder Ähnliches stattfinden und um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu stärken.“ Bekanntlich beabsichtigt die Bundesregierung, den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in sog. Anbauvereinigungen zu legalisieren. Hinweis der Bundesregierung: Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum ist. Sie werden nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen sind nicht zugelassen (z.B. Stiftungen, Unternehmen).

Ni/25.09.2023

Keine alkoholischen Getränke in der Schwangerschaft

(Stand September 2023)
Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September 2023 hatten der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam gemacht, dass Alkoholkonsum während der Schwangerschaft die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährdet.

Sie verwiesen darauf, dass das sogenannte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) in Deutschland die häufigsten angeborenen Erkrankungen hervorbringt. Nach ihren Angaben werden jedes Jahr bundesweit mehr als 10.000 Kinder mit Schädigungen geboren, die durch Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bedingt sind. Viele Betroffene seien ihr Leben lang aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten eingeschränkt. Bei etwa 3.000 Kindern jährlich liegt laut Drogenbeauftragten die schwere Form vor – das Fetale Alkoholsyndrom (FAS), bei dem Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten und des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler hinzukommen können.

 

Alle Wirtschaftsvertreter in seltener Einigkeit
Die Forderung Blienerts, in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol zu verzichten, wird von der Deutschen Weinakademie unterstützt. Sie hatte bereits in ihren Leitlinien deutlich gemacht, dass Schwangerschaft und Stillzeit nicht mit Weinkonsum vereinbar sind (www.deutscheweinakademie.de/ueber-uns/deutsche-weinakademie).  Deshalb listen wir anschließend auch gerne Informationsmöglichkeiten zur Thematik auf, die von der Bundesregierung und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für werdende Mütter angeboten werden: