Gesellschafts-
politische ASPEKTE

Zurück zur Übersicht

Bundesregierung & BMG

Sport und Alkohol

(März 2023)
Die „Bundessportministerin“ Nancy Faeser hat Anfang März den 15. Sportbericht der Bundesregierung vorgelegt, ein 225 Seiten umfassendes Papier. Darin sind auch einige Aussagen zum Thema „Sport und Alkohol“ enthalten (Drucksache 20/5900 vom 03.03.2023).

Sport, Extremismusprävention und -bekämpfung
Im Kapitel „Sport, Extremismusprävention und -bekämpfung“ wird Alkohol wie folgt erwähnt: „Der (Profi-)Fußball und seine Fankulturen zeigen brennglasartig, dass verschiedene Faktoren wie Männlichkeit, Alkohol, Massenveranstaltungen und Gruppendynamiken einer enthemmten Äußerung von Menschenfeindlichkeit Vorschub leisten können, wenn sie im Stadion zusammenkommen.“ Hinsichtlich Alkoholkonsum werden in diesem Zusammenhang keine weiteren Ausführungen gemacht, umso bemerkenswerter, vielleicht auch bedenkenswerter, ist die Erwähnung des Alkohols in diesem Zusammenhang.

Suchtvorbeugung in Sportvereinen
Der Alkoholkonsum wird auch im Kapitel „Suchtvorbeugung in Sportvereinen“ angesprochen: „Im Rahmen der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“, die sich vorrangig an Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter richtet, werden insbesondere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in Sportvereinen Verantwortung für Kinder tragen, angesprochen. […] Die Schulungsangebote „Kinder stark machen“ und „Spiele machen Kinder stark“ vermitteln Trainerinnen und Trainern praxisnah, wie eine Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und eine suchtpräventive Ausrichtung im Vereinsalltag umgesetzt werden kann. Ziel ist es, (Anm. unter anderem)

  • zu erreichen, dass in Gegenwart der Kinder nicht geraucht und kein Alkohol getrunken wird.

Die Suchtvorbeugung soll also in Sportvereinen bereits im Kindergartenalter beginnen, und im Jugendalter verstärkt fortgesetzt werden: „Um frühzeitig Jugendliche zu erreichen und auf die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums aufmerksam zu machen, wird ein weiterer Schwerpunkt auf die gezielte Alkoholprävention in den Sportvereinen gelegt. Unter dem Motto „Alkoholfrei Sport genießen“ haben die BZgA und der Deutsche Olympische Sportbund mit Unterstützung des Deutschen Fußball-Bundes die Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ gestartet. Seit 2011 haben Sportvereine in Deutschland die Möglichkeit, sich mit alkoholfreien Sportwochenenden, Turnieren oder anderen Veranstaltungen an der Aktion zu beteiligen. […] Ziel ist es, das Thema Alkoholprävention zu einem festen Bestandteil des Vereinslebens zu machen. Hierzu zählen neben der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen auch eine verantwortungsvolle Preisgestaltung in Bezug auf alkoholfreie Getränke sowie vereinsinterne Absprachen und Regelungen wie „kein Alkohol und keine Zigaretten am Spielfeldrand“. Im April 2016 sind auch der DFB, der DTB, der DHB und der DJK-Sportverband dem Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen“ beigetreten. Im März 2020 wurde mit dem Deutschen Schützenbund ein weiterer, mitgliederstarker Sportverband in das Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen“ aufgenommen.“

DWA-Kommentar: Leider wird zunehmend nicht mehr differenziert zwischen Alkoholmissbrauch und dem Genuss alkoholischer Getränke. Damit werden vermehrt Wein und Sekt mit Zigaretten gleichgestellt und das kürzlich geäußerte Ansinnen des Drogenbeauftragten hinsichtlich Werbeverboten bedient, mit dem er fordert, alkoholische Getränke aus dem „Sichtfeld der Gesellschaft“ zu bringen. Ob das der richtige Weg ist, einen vernünftigen Umgang mit alkoholischen Getränken zu lernen?