Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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Bundesregierung & BMG

Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung 2019

Der Bericht fasst folgende Trends hinsichtlich des Konsum von alkoholischen Getränken zusammen [1]:

  • Der Pro-Kopf-Verbrauch von Reinalkohol ist in den letzten 40 Jahren zurückgegangen. Im internationalen Vergleich zählt Deutschland allerdings weiterhin zu den Hochkonsumländern.
  • Männer konsumieren nach wie vor mehr Alkohol als Frauen. Der riskante Konsum ging bei Männern in den vergangenen 20 Jahren leicht zurück, während er bei Frauen weitgehend unverändert blieb.
  • Immer weniger zwölf- bis 17-jährige Jugendliche haben schon einmal Alkohol getrunken. Auch der regelmäßige Alkoholkonsum ging in dieser Altersgruppe in den vergangenen 14 Jahren zurück. Zudem ist das Rauschtrinken bei Jugend­lichen im Jahr 2018 geringer verbreitet als in früheren Jahren.
  • Bei den jungen Männern und Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren hat sich der Alkoholkonsum unterschiedlich entwickelt. Der regelmäßige Konsum sowie der Konsum riskanter Mengen und die 30-Tage-Prävalenz des Rauschtrinkens 18- bis 25-jähriger Männer sind 2018 geringer verbreitet als in den Jahren 2011 bzw. 2012. Bei den jungen Frauen zeichnen sich längerfristig keine wesentlichen Veränderungen im Alkohol­konsum ab.
  • Die Zahl der Todesfälle, die ausschließlich durch Alkoholkonsum bedingt sind, ist in den vergan­genen 20 Jahren gesunken, bei Männern wesent­lich deutlicher als bei Frauen. 2012 starben in Deutschland rund 21.000 Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahren (ca. 16.000 Männer und 5.000 Frauen) an Erkrankungen, die entweder ausschließlich auf Alkohol zurückzuführen sind oder für die der Alkoholkonsum einen Risikofaktor darstellt.
Gesellschaftspolitische Aspekte und Alkohol im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 19. Legislaturperiode

(Stand Oktober 2019)
Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zwischen der CDU, der CSU und der SPD, der nach der Bundestagswahl 2017 ausgehandelt und am 7. Februar 2018 geschlossen wurde, trägt den Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.

Die Alkoholpolitik der aktuellen Bundesregierung wird in ihrem 179seitigen Koalitionsvertrag mit einem Satz erwähnt: „Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen.“ [1]

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Thema alkoholbezogene Gesundheitspolitik und Alkoholprävention gehört auf nationaler Ebene in den Zuständigkeitsbereich des BMG.

Im Aktenplan des BMG  gehören Alkohol (44040) und Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol (44041) zu den Betäubungsmitteln/Suchtstoffen (44).

Im Organigramm des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es kein Referat, das speziell für diese Aspekte zuständig wäre. Vielmehr existiert auf Staatssekretärsebene die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, derzeit Daniela Ludwig, mit einer eigenen Geschäftsstelle.

Die Alkoholpolitik der Bundesregierung kann jährlich in den Berichten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung [2] nachgelesen werden. Außerdem nutzen die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag das parlamentarische Instrument der Anfragen, um die Bundesregierung aufzufordern, ihre Alkoholpolitik zu erläutern (siehe dort).

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