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EU-MITGLIEDSLÄNDER

Lettland – Gesetzentwurf sieht schärfere Vorschriften für den Umgang mit alkoholischen Getränken vor

(30. Juli 2024)
Am 1. Juli notifizierte das lettische Wirtschaftsministerium der Europäischen Kommission seinen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Amendments to the Handling of Alcoholic Beverages Law“. Der neue Vorschlag würde das aktuelle Gesetz über den Umgang mit alkoholischen Getränken, das 2004 in Kraft trat und 2020 geändert wurde, grundlegend ändern. Das bisherige Gesetz regelt alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken, einschließlich deren Zubereitung, Herstellung, Verpackung, Etikettierung, Lagerung, Transport, Einfuhr, Ausfuhr, Vertrieb, Vermarktung und Werbung. Es gilt auch für den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken in Zügen, Flugzeugen und auf Schiffen, die in Lettland registriert sind.

Das Änderungsgesetz, das an die Europäische Kommission zur Notifizierung übermittelt wurde, soll laut lettischer Regierung die öffentliche Gesundheit verbessern, insbesondere durch den Schutz von Kindern und Jugendlichen, durch sogenannte evidenzbasierte Maßnahmen, die die Alkoholwerbung und -verfügbarkeit einschränken und gleichzeitig das Bewusstsein für die Gesundheitsrisiken von Alkohol fördern.

Die Regierung formulierte als Ziele:

  • Senkung des Pro-Kopf-Alkoholkonsums bei Personen ab 15 Jahren;
  • Verringerung des risikoreichen Alkoholkonsums;
  • Senkung der langfristigen alkoholbedingten Krankheiten und der Sterblichkeitsrate, wie Lebererkrankungen, Unfälle, Ertrinken, Verletzungen und Selbstmorde.

Lettland stützt sich nach eigenen Angaben bei diesen Zielen auf Empfehlungen der WHO, auf Erkenntnisse aus dem OECD-Bericht „Gesundheit auf einen Blick“ und auf wissenschaftliche Studien über die Auswirkungen des Alkohols während der COVID-19-Pandemie, was die Verpflichtung widerspiegelt, die nationale Politik mit globalen Gesundheitsstandards in Einklang zu bringen, um die Auswirkungen des Alkohols zu mildern.

Nach Angaben der lettischen Regierung würde der Gesetzentwurf durch die Einführung mehrerer Anforderungen mit den Standards der Europäischen Kommission übereinstimmen:

  • Die Etiketten von alkoholischen Getränken müssen Piktogramme enthalten, die vom Alkoholkonsum während der Schwangerschaft und beim Autofahren abraten.
  • Außerdem müssen auf den Etiketten die Inhaltsstoffe, Nährwertangaben und Energiewerte angegeben werden, um die Verbraucher über den Nährstoffgehalt des Getränks zu informieren.

Einige Bestimmungen des Gesetzentwurfs würden eine erhebliche Verschärfung der bisherigen Regelungen darstellen:

  • In Einzelhandelsgeschäften müssen Warnhinweise vor dem Alkoholkonsum von Minderjährigen und seinen gesundheitsschädlichen Auswirkungen angebracht werden.
  • Verbot der kostenlosen Verteilung von alkoholischen Getränken in Spielhallen und Kasinos sowie deren Verkauf oder Verwendung in der Nähe von Spielgeräten.
  • Eingeschränkte Öffnungszeiten für den Alkoholverkauf
  • Verbot der Vermarktung von alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% in PET-Verpackungen von bis zu 0,2 Litern.
  • Verbot von Preis- und Rabattwerbung für alkoholische Getränke in Printmedien, Kinos und Online-Plattformen.
  • Beschränkungen für Werbemaßnahmen wie „2 für 1“-Angebote oder Mengenrabatte im Rahmen von Treueprogrammen für alkoholische Getränke.

Die neuen Maßnahmen sollen nach dem Willen der lettischen Regierung am 1. Juni 2025 in Kraft treten, mit Ausnahme der Kennzeichnungsvorschriften, die ab dem 1. Januar 2028 gelten werden. Produkte, die vor diesem Datum „hergestellt und etikettiert“ wurden, dürfen ihre Bestände ohne zeitliche Begrenzung aufbrauchen. Das Ministerkabinett muss dem Parlament bis zum 1. Juni 2026 einen Bewertungsbericht über die Auswirkungen der Beschränkungen auf die Wirtschaft und ihre Vereinbarkeit mit den öffentlichen Interessen vorlegen.

Aus Sicht der DWA gilt es festzuhalten:

  • Der Vorschlag stützt sich auf die WHO zum Alkoholkonsum, die den Unterschied zwischen Konsum und Missbrauch nicht anerkennt. Dies ist wissenschaftlich nicht vertretbar und gesellschaftspolitisch unklug.
  • Der Vorschlag greift den Plänen der Europäischen Kommission vor, im Rahmen ihres „Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung“ obligatorische Gesundheitswarnungen auf alkoholischen Getränken einzuführen. Es wäre besser, in diesem Bereich die angestrebte potenzielle Harmonisierung abzuwarten
  • Die Anforderung, auf dem Etikett die Zutatenliste und die Nährwertdeklaration anzugeben, steht im Widerspruch zu den EU-Verordnungen für Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse.

Quelle: RN 30.07.2024

Belgische Alkoholpolitik könnte Kreise ziehen

(10. Januar 2024)
In Belgien zeichnen sich neue Entwicklungen in der Alkoholpolitik ab. Die belgischen Behörden hatten Ende März 2023 nach jahrelangen Diskussionen eine Strategie zur Bekämpfung des schädlichen und übermäßigen Alkoholkonsums 2023–2028 und einen Aktionsplan für deren Umsetzung für die Jahre 2023–2025 verabschiedet. Obwohl dieser Aktionsplan aus 75 Maßnahmen bestand, wurde er von vielen Medien als unzureichend beurteilt. Dabei sollen durch die Maßnahmen insbesondere schutzbedürftige Zielgruppen wie Jugendliche und Schwangere besser geschützt werden. Hauptziele des Plans waren die Verringerung des Alkoholmissbrauchs, die Reduzierung des Alkoholkonsums junger Erwachsener sowie die Reduktion von Alkoholabhängigkeit und Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer. Außerdem sollte auch der Alkoholkonsum von Schwangeren und weiteren gefährdeten Gruppen verringert werden.

Verfügbarkeit, Steuern, Preis für Alkoholisches auf dem Prüfstand
Der belgische Ministerrat hat nun kurz vor Weihnachten 2023 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Verfügbarkeit von Tabak und Alkohol einschränken soll. Es wird das Verbot des Verkaufs von Alkohol an Minderjährige unter 18 Jahren, das bereits für Spirituosen gilt, auf Likörweine ausgeweitet. Darüber hinaus enthält das Gesetz auch ein Verbot des Alkoholverkaufs auf Autobahnen zwischen 22 und 7 Uhr, in Getränkeautomaten und in Krankenhäusern. Zudem wurde auch eine Überprüfung des Aktionsplans Alkohol 2023–2025 eingeleitet. So wurden Arbeitsgruppen im Bereich der Steuer- und Preispolitik eingerichtet. Sie sollen eine Änderung der Verbrauchssteuern prüfen und ermitteln, ob die Einrichtung eines nationalen Alkoholfonds zur besseren Finanzierung der Alkoholpolitik sinnvoll ist.

Ein Bericht soll bis Ende 2025 vorgelegt werden. Die nationalen Behörden haben außerdem den Auftrag, eine obligatorische Gesundheitsbotschaft zu entwerfen, die in der kommerziellen Kommunikation angezeigt werden soll. Ein Vorschlag wird bis Ende 2024 erwartet.

Gegen "Alkoholmissbrauch schadet der Gesundheit“ nichts einzuwenden 
Die Akteure der alkoholischen Getränkeindustrie, einschließlich des Weinsektors, haben bereits einen vorausschauenden Ansatz gewählt und ihre eigene Gesundheitsbotschaft entwickelt, die in die nationale Selbstregulierung zur Alkoholwerbung aufgenommen werden soll. Die vorgesehene Botschaft "Alkoholmissbrauch schadet der Gesundheit" soll im Januar angenommen und könnte Anfang 2024 eingeführt werden. Ob dies eine obligatorische Gesundheitsbotschaft der Behörden ersetzen kann, wird sich zeigen.

Anmerkung: Es ist sehr angebracht, die Entwicklung in anderen europäischen Staaten zu verfolgen, denn eine indirekte Auswirkung auf die nationale Alkoholpolitik ist wahrscheinlich. Je mehr nationale Alleingänge in der EU erfolgen, umso stärker wird der Ruf nach einer gemeinsamen Europäischen Alkoholpolitik (mit dirigistischen Maßnahmen) werden. 

Quelle: RN/10.01.2024

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