Gesellschafts-
politische ASPEKTE

Zurück zur Übersicht

Bundestag

Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion des Alkoholkonsums und Lobbyismus der Alkoholindustrie

(Stand November 2022)
Mit der Bundestagsdrucksache 20/4149 vom 20. Oktober antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion des Alkoholkonsums und Lobbyismus der Alkoholindustrie“. Dabei fasste sie bei ihren Antworten teilweise einige der 13 Fragen, die noch weitere Unterfragen enthielten, zusammen, so dass „nur“ sechs Antwortseiten zusammenkamen. Außerdem verwies sie auf andere Kleine Anfragen, die in der jüngeren Vergangenheit zur gleichen Thematik gestellt worden waren. 

Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ tagte fünf Jahre nicht
Gleich sieben Fragen hatte die Fraktion DIE LINKE bezüglich der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ gestellt. Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort darauf hin, dass es sich hierbei um eine Arbeitsgruppe im Rahmen des Kooperationsverbunds „gesundheitsziele.de“ handelt. Darin arbeiten die relevanten Akteure im Gesundheitswesen in Deutschland zusammen, um die Zielorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und den nationalen Gesundheitszieleprozess weiterzuentwickeln. Laut Bundesregierung fand am 9. November 2017 die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe „Alkoholkonsum reduzieren“ statt. Auch in dieser Sitzung und im anschließenden Abstimmungsprozess wurde kein Konsens erzielt.

Bundesregierung für Verschärfung bei Marketing und Sponsoring
Unabhängig davon arbeite die Bundesregierung kontinuierlich daran, dass der riskante und missbräuchliche Alkoholkonsum in der Bevölkerung reduziert werde. Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIEGRÜNEN und FDP sehe vor, die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin zu verschärfen. Vor diesem Hintergrund und im Interesse eines verstärkten Kinder- und Jugendschutzes sowie Gesundheitsschutzes sei zu hinterfragen, ob die bestehenden Regeln noch ausreichend seien, oder ob insbesondere vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Anpassungen erforderlich seien. Es bedürfe zunächst einer Prüfung, welche Schritte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages sachgerecht seien.

Der DWV bei Bundesregierung und Drogenbeauftragten
Die Bundesregierung kam auch der Aufforderung nach, tabellarisch nach Datum, Verband, Bundesministerien und Ebene darzulegen, wie viele Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Alkoholindustrie und der Bundesregierung seit Beginn der 19. Legislaturperiode stattgefunden hatten. Hinsichtlich der Weinbranche enthält die Liste Termine von der Verabschiedung des Generalsekretärs des DWV im November 2018 bis zu einem Fototermin des BMEL mit den Deutschen Weinmajestäten, bei dem am Rande über aktuelle Themen der Weinbranche, u. a. Werbebeschränkungen und Warnhinweise gesprochen wurden. Bei Treffen der Weinbranche mit der Hausspitze des BMEL ging es laut dieser Liste nicht um die Alkoholpolitik, sondern um Weinrecht und Pflanzenschutz. Das war sicher anders bei  zwei aufgelisteten Treffen des DWV mit der/dem Drogenbeauftragten. 

Alkoholkonsum Jugendlicher stetig gesunken
Die Fraktion DIE LINKE wollte auch wissen, wie sich der Alkoholkonsum nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch die Corona-Pandemie verändert hat. In der Antwort heißt es, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit regelmäßig wiederholten Repräsentativbefragungen den Alkoholkonsum 12- bis 17-jähriger Jugendlicher und 18- bis 25-jähriger junger Erwachsener in Deutschland untersucht. Veränderungen des Alkoholkonsums in diesen Altersgruppen während der Corona-Pandemie wurden mit der Drogenaffinitätsstudie 2019 und des Alkoholsurveys 2021 verglichen. In beiden Studien wurden rund 7 000 12- bis 25-Jährige mit der gleichen Methode zum Alkoholkonsum befragt. Zusammengefasst gilt, dass bei Jugendlichen kein Anstieg, sondern ein Rückgang des Alkoholkonsums im Zeitraum 2019 bis September 2021 festzustellen ist. Die Verbreitung des Rauschtrinkens (mindestens einmal in den letzten 30 Tagen mindestens fünf Gläser Alkohol bei einer Gelegenheit) verringerte sich unter 12- bis 17-jährigen Jugendlichen von 14 Prozent in 2019 auf 9 Prozent in 2021.

Quelle: dserver.bundestag.de/btd/20/041/2004149.pdf