Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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Bundesregierung & BMG

Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss werden weniger

(Dezember 2022)
Anfang der 1970er Jahre erreichte die Anzahl der im deutschen Straßenverkehr getöteten Verkehrsteilnehmenden einen Höchststand. Der Deutsche Bundestag hatte deshalb 1973 die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr (UVB) zu erstellen und diesen über den Rückblick hinaus zu einem Instrument der Fortschreibung der bundespolitischen Verkehrssicherheitsstrategie zu machen. Seit 1975 wird der UVB in zweijährigem Abstand vorgelegt. Ende 2020 lief das Verkehrssicherheitsprogramm aus dem Jahr 2011 aus. Das Bundeskabinett hat daher das „Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 2021 bis 2030“ (nachfolgend VSP) beschlossen. Beginnend mit dem vorgelegten Unfallverhütungsbericht für die Jahre 2020 und 2021 soll zukünftig im Zusammenhang mit dem neuen VSP die Verkehrssicherheitsarbeit in Deutschland bewertet und gesteuert werden.

13% aller Unfälle unter Alkoholeinfluss
Im Bericht wird u. a. das Unfallgeschehen in Deutschland dargestellt. Bei Alleinunfällen von Fahrzeugen ist im Jahr 2021 „nicht angepasste Geschwindigkeit“ bei 36 % der Unfälle neben den „Anderen Fehlern beim Fahrzeugführer“ (51 %) die häufigste Unfallursache. Die Ursachen „Alkoholeinfluss“ (13 %), „sonstige Verkehrsuntüchtigkeit“ (7 %) sowie „falsche Straßenbenutzung“ (5 %) schließen sich an. Im Gegensatz dazu stehen bei Unfällen mit zwei oder mehr Beteiligten die Unfallursachen „Vorfahrt, Vorrang“ (22 %), „Abstand“ (19 %) sowie „Abbiegen, Wenden“ (23 %) im Vordergrund; überhöhte Geschwindigkeit wird bei 7 %, Alkoholeinfluss bei 2 % der Hauptverursachenden als Unfallursache genannt.

Da Fahren unter dem Einfluss von Alkohol immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden führt, bleibt das Vorgehen gegen Alkohol am Steuer ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Deshalb wurde sowohl 2020 als auch 2021 eine bundesweite großflächige Plakataktion der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen gegen Alkohol durch den Bund gefördert. Die Online-Angebote zur Alkoholprävention der BZgA richten sich an Jugendliche und an Erwachsene und informieren über die Risiken des Alkoholkonsums, insbesondere auch über die Themen Alkohol und Straßenverkehr: www.kenn-dein-limit.info/wirkung-folgen/fahrunfaehig-durch-alkohol/; www.kenn-dein-limit.info/recht-gesetz/alkohol-im-strassenverkehr-promillegrenzen-und-strafen/ sowie www.kenn-dein-limit.de/alkoholverzicht/alkohol-am-steuer/

Hinweis: Den gleichen Weg geht die Kampagne der Alkoholischen–Getränke-Wirtschaft DON’T DRINK AND DRIVE, die mit ihren Academy-Einsätzen in Berufsschulen und Diskotheken vor Ort bereits Tausende junge Menschen dafür sensibilisierte, dass Autofahren und Alkohol nicht zusammenpassen.

Junge Männer verursachen am meisten Alkoholunfälle
Laut Statistischem Bundesamt kam es im Jahr 2021 in Deutschland zu 32.453 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Bei rund 13.600 Unfällen mit Personenschaden wurden etwa 16.300 Menschen verletzt. Die Zahl der Unfälle, Verletzten als auch Toten hat bis 2014 kontinuierlich abgenommen, stagniert seitdem aber weitestgehend. Insbesondere junge Menschen sind laut Bundesamt immer wieder unter Alkoholeinfluss an Unfällen beteiligt. So ist die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt. (Hinweis: Für junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot).

Das Bundesamt berichtet von einer weiteren Auffälligkeit: Männer sind weitaus häufiger an Alkoholunfällen beteiligt als Frauen. Während die Beteiligten bei der Gesamtzahl aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden bereits zu zwei Dritteln Männer sind, sind es bei Alkoholunfällen mit Personenschaden sogar über 80 Prozent.

Quellen:

 

Burkhard Blienert (SPD) neuer Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung

(Stand Januar 2022)
Das Bundeskabinett hat am 12. Januar 2022 auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach beschlossen, Blienert zum neuen Sucht- und Drogenbeauftragten zu ernennen.

Der in Braubach/Rheinland-Pfalz geborene Blienert studierte Politik, Neuere Geschichte und Soziologie mit Magister und legte das erste Staatsexamen für die Sekundarstufe I in Sozialwissenschaften, Geschichte und Pädagogik ab. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Blienert ist seit 1990 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und beschäftigt sich seit etwa zehn Jahren intensiv mit Fragen der Drogen- und Suchtpolitik. In der 18. Wahlperiode (2013–2017) war er Mitglied des Deutschen Bundestages und vertrat seine Fraktion als ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, im Ausschuss für Kultur und Medien sowie im Haushaltsausschuss. Blienert war während dieser Zeit Berichterstatter seiner Fraktion für Drogen- und Suchtfragen. Der 55-Jährige arbeitete zuletzt im Stabsbereich Politik einer großen Krankenkasse.

Bei der Einführung in sein neues Amt sagte er: „Dieses Amt übernehmen zu dürfen, freut mich wirklich sehr. Es gibt viel zu tun! Die Drogen- und Suchtpolitik muss in vielen Bereichen neu gedacht und neu gestaltet werden. Was wir brauchen, ist ein Aufbrechen alter Denkmuster. Es muss gelten: ‚Hilfe und Schutz statt Strafe.‘ Nicht nur beim Thema Cannabis, sondern in der Drogenpolitik insgesamt, national wie auch international. Die Welt steht gesundheitspolitisch vor nie dagewesenen Herausforderungen und auch die Sucht- und Drogenpolitik muss mit großem Engagement und ohne Vorurteile angegangen werden.“

Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ startet in neue Runde

(Stand 16. Februar 2022)
Burkhard Blienert, neuer Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, und Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben am 15. Februar den Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ in eine neue Runde geschickt.

Mit „Klar bleiben“ werden Schülerinnen und Schüler aller Schulformen angesprochen. Das Projekt verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Reduzierung des Rauschtrinkens im Jugendalter zu leisten. Dabei können teilnehmende Schulklassen einen Preis gewinnen. Der Wettbewerb „Klar bleiben“ wurde im Rahmen der BZgA-Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ entwickelt und wissenschaftlich begleitet. Die teilnehmenden Schulklassen verpflichten sich, sechs Wochen auf den Konsum größerer Mengen Alkohol und auf andere Formen riskanten Alkoholkonsums zu verzichten. Für Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende und Präventionsfachkräfte bietet das Programm über digitale Tools und ausgearbeitete Unterrichtsimpulse die Möglichkeit, interaktiv und jugendgerecht zum Thema „Risiken des Alkoholkonsums“ zu arbeiten. Filme „Klar bleiben – kurz erklärt“ auf der Website erläutern Lehrkräften, Fachkräften und Schülerinnen und Schülern alles Wissenswerte rund um den Wettbewerb.

Weiterführende Informationen und insbesondere die Anmeldung zum Klassenwettbewerb „Klar bleiben – Feiern ohne Alkoholrausch“ unter: www.klar-bleiben.de.

 

Der neue Drogenbeauftragte Burkhard Blienert kündigt schärfere Maßnahmen an

(Anfang März 2022)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD), hat einen kommunikativen Vorstoß unternommen, um auf sich aufmerksam zu machen. Im Bonner General-Anzeiger vom 3.3.22 wird er mit den Worten zitiert: „Mir liegt am Herzen, dass wir wieder eine Debatte darüber führen, wie groß der Schaden ist, den Alkohol auslöst. Das ist lange Jahre nicht mehr geschehen. Alle Fachgesellschaften machen deutlich: Alkohol ist ein starkes Zellgift mit langjährigen Auswirkungen. Doch kaum einer hört den Fachleuten zu. Darauf wollte ich zu Beginn meiner Amtsperiode aufmerksam machen. Die Rückmeldungen waren unterschiedlich. Ich habe viel Zustimmung von Menschen bekommen, die sich sonst nicht öffentlich melden. Und wir werden handeln: Der Koalitionsvertrag sieht explizit neue Maßnahmen zur Alkoholprävention vor, zum Beispiel bei Werbung und Sponsoring.“

Keine gezielte Auswahl von wissenschaftlichen Erkenntnissen
Da hat er nicht ganz Unrecht, denn die Passage im Koalitionsvertrag lautet: „Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.“ Seine Klage „Kaum einer hört den Fachleuten zu“ könnte auch vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Weinakademie (DWA) stammen, nur meint Blienert ausschließlich alkoholkritische Fachleute. Die Frage an die Bundesregierung ist, ob sie „an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ nur von einer Seite oder von allen Seiten interessiert ist.

Verantwortung kann man lernen
In einem „Welt“-Interview hat Blienert konkrete Maßnahmen angesprochen, die er einleiten will: „Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen. Was politisch möglich ist, werden wir sehen." Und außerdem: „Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.“ Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. Hintergrund war/ist, dass man davon ausging, dass Jugendliche „mit Begleitung“ die Wirkung von Alkohol kennen lernen und damit verbunden ein verantwortungsvolles Trinkverhalten entwickeln. „Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen", sagte er. „Die Verfügbarkeit ist zu niedrigschwellig."