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Bundesregierung & BMG

Jugendschutzgesetz betreffend des Versandhandels mit alkoholischen Getränken soll verbessert werden

(Stand Dezember 2020)
Die Bundesregierung hatte am 14. Oktober einen Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgelegt (Drucksache 19/24909 vom 2. Dezember 2020). Hierbei soll vor allem „ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten in den digitalen Medien sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln“.
In der Begründung heißt es, dass der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz besorgniserregend ist. Zu dem gesamten vorgeschlagenen Maßnahmenpaket gehört auch, eine Gesetzeslücke im Internethandel mit alkoholischen Getränken zu schließen.

Die Abgabe an Kinder und Jugendliche und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist in § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Im Gegensatz zu Tabakwaren erstreckt sich das Abgabeverbot von alkoholischen Getränken derzeit nicht auf den Versandhandel, obwohl mit fortschreitender Digitalisierung und Medialisierung das Warenangebot im Internet in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung mit einer Änderung des einschlägigen § 9 JuSchG regeln, dass alkoholische Getränke nicht im Wege des Versandhandels an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Die geltenden Altersgrenzen beim Einkauf über die Theke sollen also zukünftig auch im Versandhandel gelten.

Der Entwurf der Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 618/20) wurde am 27.11.2020 im Bundesrat erörtert. Die vorgesehenen Regelungen betreffend alkoholischer Getränke waren kein Thema (Plenarprotokoll - Stenografischer Bericht, 997. Sitzung,  27. November 2020), was einer Zustimmung entspricht. Die Termine für die Beratungen im Bundestag sind noch nicht bekannt.

Drogenbericht 2020 – Alkoholprävention der Bundesregierung

(Ende November 2020)
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (MdB), legte Ende November ihren Drogenbericht 2020 vor. Darin heißt es unter anderem: „Ein signifikanter Rückgang ist mittlerweile beim Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener zu verzeichnen – wie beim Tabak zeigen die vielfältigen Präventionsanstrengungen Wirkung: Der regelmäßige Alkoholkonsum junger Menschen in Deutschland entwickelt sich seit den 1970er-Jahren insgesamt rückläufig, 2019 waren es 9,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen. 1979 trank ein Viertel (25,4 Prozent) dieser Altersgruppe regelmäßig.“

Die Drogenbeauftragte stellte hinsichtlich des Alkoholkonsums der Erwachsenen fest, dass er sich aus ihrer Sicht nicht so positiv wie bei den Jugendlichen entwickelt: „Fast jeder fünfte Erwachsene (18,1 Prozent) hat 2018 einen riskanten Alkoholkonsum, ein geringer Rückgang gegenüber der Erhebung aus dem Jahr 2015 mit 21,4 Prozent. Dies spiegelt sich auch bei der Alkoholabhängigkeit wider. Beispielsweise waren 2018 3,1 Prozent der Erwachsenen abhängig gegenüber 3,4 Prozent im Jahr 2012 (Institut für Therapieforschung (IFT), Epidemologischer Suchtsurvey (ESA) 2012, 2015/2018).“

Ludwig berichtete, dass das GKV-Bündnis für Gesundheit, eine gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen, im Jahr 2020 zwei Millionen Euro für Alkoholprävention zur Verfügung stellte. Es seien eine Vielzahl von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen für Eltern im Umgang mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder entwickelt worden.

Ludwig gab außerdem bekannt, dass die Angebote der Kampagne Kenn-dein-Limit an die Pandemiebedingungen angepasst wurden. Für den Online-Schulunterricht wurden - so die Drogenbeauftragte - vermehrt Materialien der Aufklärungskampagne Null Alkohol – Voll Power, die sich an 12-16-Jährige richtet, nachgefragt, da die Voll-Power-Schultour pandemiebedingt nicht stattfinden konnte.

Ein besonderes Anliegen der Drogenbeauftragten Ludwig ist das Thema Alkoholfrei Sport genießen. Im April 2016 hatten sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der Deutsche Turner-Bund (DTB), der Deutsche Handballbund (DHB) und der DJK Sportverband zum Aktionsbündnis „Alkoholfrei Sport genießen“, koordiniert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zusammengeschlossen. Die Kampagne der BZgA richtet sich an Trainerinnen und Trainer sowie andere erwachsene Vereinsmitglieder, um in der Kinder- und Jugendarbeit für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im Sportverein zu sensibilisieren und alkoholfreie Veranstaltungen durchzuführen. Die Drogenbeauftragte ist Schirmherrin von Alkoholfrei Sport genießen. Sie wirbt unter den Sportverbänden für ein noch größeres Engagement in der Alkoholprävention - im Breiten -, aber auch im Spitzensport.

Schließlich betonte die Drogenbeauftragte ihre Unterstützung für FASD-Betroffene. Konsum alkoholischer Getränke während der Schwangerschaft kann auch in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen kann – von Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) bis hin zur schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS). Ziel der Bundesregierung ist eine frühere Erkennung der Erkrankung und eine bessere Versorgung Betroffener. Daher fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Kompetenzzentrum FASD in München.

Fazit: Das Thema Konsum alkoholischer Getränke wurde von der Drogenbeauftragten Daniela Ludwig bei der Vorstellung ihres schriftlichen Berichtes vor der Presse eher beiläufig erwähnt. Daraus sollte die Branche aber keine falschen Schlussfolgerungen ziehen, denn so Ludwig: „Den größten Schaden richten von allen Drogen nach wie vor der Tabak- und Alkoholkonsum an – und das mit Abstand.“ Auch wenn sie feststellte: „Und doch gibt es mit Blick auf diese Substanzen Hoffnung, denn die Entwicklung geht ganz klar in die richtige Richtung: Wir sehen bei Tabak und Alkohol einen Rückgang der Konsumentenzahlen in allen erfassten Altersgruppen vor (12-65 Jahre). Das ist ein deutlicher Beweis dafür, dass Gesundheitspolitik etwas erreichen kann, dass Prävention wirkt!“ Die Weinbranche sollte dies als Ermutigung sehen, sich noch engagierter für Wine in Moderation einzusetzen.

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