Kolumne
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Wissenschaftlicher Überblick

Austausch mit dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Der Bund Deutscher Önologen (BDO) initiierte am 11. Mai 2023 ein interessantes Webinar mit dem Drogenbeauftragen der Bundesregierung Burkhard Blienert. Die DWA war ebenfalls zugeschaltet und informierte sich aus erster Hand über die Vorschläge der Alkoholregulierungen der Bundesregierung.

Herr Blienert machte deutlich, dass seine Aufgabe u.a. darin bestehe, den Koalitionsvertrag umzusetzen. Und dieser fordert eine Verschärfung des Sponsorings und Marketings aller alkoholischen Getränke. Jene Maßnahme sei neben der Preisgestaltung (Mindestpreise) effektiv, um Schäden durch Alkoholmissbrauch zu verringern. Leider machte er kaum einen Unterschied zwischen Alkoholkonsum und Missbrauch. Alkohol bedinge jede 10. Straftat, sei die dritthäufigste Krankenhaus-Diagnose und verursache immense Kosten für das Allgemeinwesen. Kein Wort über (mögliche) positive Effekte des moderaten Konsums.

Der Fokus des Drogenbeauftragten liegt aber auf Kindern und Jugendlichen, weshalb er auch die gesetzliche Regelung bzgl. Abgabe von Alkoholischem hinterfrage. Vor allem das „begleitete Trinken“ (ab 14 Jahren in Begleitung der Erziehungsberechtigten) sei ihm ein Dorn im Auge. Denn es widerspricht der Forschung, die besagt, dass Alkohol so spät wie möglich konsumiert werden solle, um ein Missbrauchsrisiko zu senken.

Aus der Teilnehmerrunde kam die Frage auf, ob die Politik denn nicht registriere, dass der Alkoholkonsum Jugendlicher generell, wie auch das sogenannte Binge drinking, systematisch geringer werde. Und das ohne neue Gesetze. Die Antwort von Herrn Blienert, dass sie dennoch zu hoch seien, war wenig befriedigend.

Bewährte Themen, wie Präventionsprogramme, Forderung nach Aufbau von Risikokompetenz, sinnvolle Erprobung von Grenzerfahrung spielen anscheinend kaum eine Rolle.

Die Frage nach den alkoholbezogenen „selbstverpflichtenden“ Werberegeln wurde ebenfalls etwas abweichend beantwortet. Die Branchen kennen diese freiwilligen Regeln, setzen sie sektorübergreifend zu hohem Maße um, der Werberat überwacht sie und bescheinigt kaum Verstöße. Warum man dies dann in ein Gesetz gießen müsse, war nicht ganz einleuchtend.

Trotz unterschiedlicher Standpunkte von Politik und Weinbranche ist es aber als unbedingt positiv zu bewerten, dass Herr Blienert sich mit der Branche direkt auseinandersetzt und weiter Dialogbereitschaft signalisierte.

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Kultur & Gesellschaft

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