Die meisten wissen es bereits: Ab 08.12.2023 gilt eine neues Bezeichnungsrecht für Wein. Danach müssen alle Weine auf dem Etikett neben den Allergenen auch den Energiegehalt (Kalorien) tragen.
Weinbezeichnungsrecht

Zusätzlich werden die Nährstoffe und Zutaten kennzeichnungspflichtig, was entweder ebenfalls auf dem Etikett oder – zumindest in den nächsten Jahren - mit Hilfe eines QR-Codes erfolgen kann.
Der Rechtsanwalt Dr. Hans Eichele hat dies mit seinem „Wegweiser durch das Weinbezeichnungsrecht 2023“ zusammengefasst.
Die Zusammenfassung finden Sie hier.