Nationalsozialistische Presselenkung in der Weinberichterstattung
Der Wein erzählt Geschichte(n) Folge 20
In einer Zeit, in der die Mächtigen der Welt eine regelbasierte Weltordnung mit Füßen treten, ist eine unabhängige, engagierte und mutige Presse wichtiger denn je. Es gehört allerdings auch zu den Erfahrungen, dass die Autokraten und Diktatoren schnellstmöglich versuchen, eine unabhängige Presse auszuschalten und Medien zu Propaganda-Instrumenten des eigenen Machtapparates zu machen. Wir Deutschen können ein Lied davon singen, wenn wir rund 90 Jahre zurückblicken.
Als in den 1950er Jahren begonnen wurde, die NS-Zeit aufzuarbeiten, wurde rasch – teils bis heute - von einer „Gleichschaltung“ der Presse gesprochen. Die jüngere Geschichtsforschung steht diesem Begriff kritisch gegenüber, da er den Eindruck vermitteln kann, dass die Journalisten allesamt Opfer und an dem Aufbau des NS-Regimes völlig unschuldig waren. Nachstehende Beispiele aus dem Weinbereich zeigen ein differenziertes Bild und belegen, dass die Schraube erst nach und nach angezogen wurde.
Keine Frage, es gab für Journalisten bereits ab 1933 eine Pflicht-Mitgliedschaft im Reichsverband der deutschen Presse sowie in der Reichspressekammer. Weniger bekannt ist, dass auf täglichen Pressekonferenzen, teils mehrere an einem Tag, Anweisungen für Journalisten erlassen wurden, was sie zu berichten hatten und was nicht. Man schätzt heute die Zahl derartiger Anweisungen auf 80–100.000! Aber auch für sie gilt, dass der Interpretationsspielraum erst mit den Jahren enger wurde.
Einschränkung der Pressearbeit bei Weingerichtsprozessen
Die Presseanweisungen betrafen nicht nur die großen NS-Themen der Außen- und Innenpolitik, sondern auch alltägliche Themen, wie zum Beispiel den Wein. Um die nachfolgenden Beispiele einzuordnen, muss kurz erwähnt werden, dass die Nationalsozialisten trotz der propagierten Abstinenz des Führers und trotz vieler Sympathien für die Antialkohol-Organisationen wegen der Winzernotlage nach großen Weinernten und verfallenden Weinpreisen 1934 -1936 beschlossen hatten, ein Weinabsatzprogramm aufzulegen. Dazu gehörten Weinwerbewochen und die berühmten Weinpatenschaften zwischen Weinbaugemeinden und Städten in den Verbrauchergebieten.
Um diese Winzerunterstützung nicht zu gefährden, wurden sogar Pressebeschränkungen in der Gerichtsberichterstattung angeordnet:
10. Februar 1937
Anweisung: Das Weinbaugebiet der Mosel ist durch die sensationellen Meldungen von großen Weinfälschungen außerordentlich beunruhigt worden. Die zuständige Koblenzer Justizpressestelle hat darüber eine amtliche Notiz herausgegeben; darüber hinaus sollen Meldungen und Nachrichten nicht verbreitet werden. Wenn es zu dem Weinfälscherprozess kommt, dann ergehen neue Richtlinien von seitens des Propagandaministeriums.
11. Oktober 1937
Anweisung: Der große Weinfälscherprozess in Koblenz darf nur in DNB-Fassung [Anmerkung: Deutsches Nachrichtenbüro] übernommen werden. Begründung: … damit nicht die mit großer Muehe aufgezogene Weinpropaganda zunichte gemacht werde.
15. Juli 1938
Anweisung: In Trier beginnt ein Prozess gegen den Weinkommissionaer Schmitt. Hierueber soll nur oertlich berichtet werden, damit der Weinhandel nicht Schaden leide.
18. März 1939
Ueber einen Weinfälscherprozess in Lübeck soll aus den bekannten Gründen' nichts berichtet werden.
Für Wein, nicht gegen Bier – und alles in Grenzen
Nicht nur die Alkoholgegner waren mit der Unterstützung der Nazis für den Weinabsatz nicht einverstanden, auch die Bierbranche forderte Korrekturen. Vor diesem Hintergrund sind folgende Anweisung zu lesen:
18. September 1936
Anweisung: Es wurde darauf hingewiesen, dass waehrend der Weinwerbewoche untersagt ist, irgendwelche einschraenkenden Massnahmen fuer den Bierabsatz zu fordern.
Das wurde dann auch vom Berliner Tageblatt weisungsgetreu umgesetzt:
Für und wider: Bier und Wein
DieWeinwerbung ist aus vielerlei Gründen notwendig und nützlich, sie ist aber am sinnvollsten dann, wenn der Schoppen sich nicht als feindlicher Bruder der „Wolle“ gebärdet. Die Propagandawoche vor solchen Erscheinungen zu bewahren, muss […] dem Reichsnährstand vor allem am Herzen liegen: Propaganda für – nicht gegen!
(Berliner Tageblatt, Nr. 447 vom 20. September 1936, S. 15.)
19. September 1936
Die Nationalsozialisten wiesen die Presse an, ihre Verdienste in den Berichten hervorzuheben. Anweisung: Die Rede des Gauleiter Simon zur Wein-Werbewoche soll besonders gut herauskommen!
Am 20. September haben sowohl der Völkische Beobachter als auch die Frankfurter Zeitung über die Rede des Gauleiters Simon berichtet. Es fällt auf, dass die FZ distanzierter auf die Rede des Gauleiters eingeht, indem sie die indirekte Rede und den Konjunktiv benutzt. Die FZ bleibt distanziert, während der VB emotional und nationalistisch („das deutsche Volk…) formuliert. Zum Vergleich:
„Gauleiter Simon sprach im Haus der deutschen Presse. … Das deutsche Volk ist es, das hier zur Selbsthilfe griff. Schon 1934 setzten sich verschiedene Städte im Reich mit Orten aus den Weinbaugebieten in Verbindung, traten als Paten auf, ließen sich die überschüssige, nicht verkaufte Ernte kommen und sorgten für den Absatz. Im vergangenen Jahr war es dann das ganze Deutschland, das sich an dieser Aktion beteiligte. […] 1000 deutsche Städte und Landkreise haben sich freudig zur Verfügung gestellt. Das gesamte deutsche Volk steht wie ein Mann hinter dem Winzer.“
(Völkischer Beobachter, 20. September 1936)
„… hatte die Gauleitung des Westmarktgaues Koblenz - Trier - Birkenfeld […] zu einem Empfangsabend im Haus der deutschen Presse eingeladen, auf dem Gauleiter Simon in einer Ansprache die Patenweinwoche als eine Schicksalsfrage für die deutschen Winzer und damit für den westdeutschen Raum bezeichnete. Bei der Weinpatenschaft - erklärte er -handele es sich um eine Selbsthilfe. … Der fortschreitende Niedergang des Weinbaues und des Weinhandels hätte erst mit der Machtübernahme geendet. … Erst der Nationalsozialismus habe den Wein zum Volksgetränk gemacht. 1934 hätten zum ersten Male die Städte Düsseldorf und Mülheim a. d. Ruhr die Patenschaft für ein Weingebiet übernommen, 1935 aber bereits fast alle größeren Städte und Kreise in Deutschland.“ (Frankfurter Zeitung, Nr. 483 v. 20. September, S. 3)
27. September / 4.10. 1936
In den beiden Ausgaben (Folgen 37 und 38) des Fachblattes des Reichsnährstandes für Weinbau und Weinhandel Der Deutsche Weinbau wurde auf die Patenweinwoche zurückgeblickt. Wenig überraschend wurde sie als großer Erfolg gefeiert. Überraschender ist schon, dass das eigene Fachblatt die Anweisungen der Berliner Pressekonferenz insoweit nicht berücksichtigt hat, dass sie den Gauleiter Simon und seine Rede mit keinem Wort erwähnte.
29. September 1936
Anweisung: Bei der Weinwerbewoche haetten einige Zeitungen des Guten etwas zu viel getan, indem sie z. B. Bilder von weintrinkenden Kindern veröffentlicht hätten. Allgemein seien die zustaendigen Stellen überhaupt der Auffassung, dass alkoholische Getraenke nicht als „gesundheitsfoerdernd“ und „krankheitsverhuetend“ angepriesen werden dürften.“
Wir (die Nazis) sind doch gar nicht so
3. Februar 1938
Satirische Kommentare zu Anordnungen der Nazis waren unerwünscht, das galt auch für den Weinsektor. Eine große Berliner Zeitung (Berliner Tageblatt) hatte am 2. Februar 1938 eine satirische Meldung über die Abschaffung „anstößiger“ Weinnamen gebracht. Das Propagandaministerium reagierte sofort und erließ folgende Anweisung:
Anweisung: Der Werberat der Deutschen Wirtschaft hat bekanntlich einige Weinarten, wie Kröver Nacktarsch usw., verboten. Dieser Vorgang wird vom Prop.-Min. als überaus peinlich angesehen. Die Zeitungen sollen keine besonderen Glossen weiter über diesen Vorgang bringen, da sonst Deutschland mit Recht der Vorwurf der Prüderie gemacht wird. Dem Werberat selbst wird das Nötige eröffnet werden.



