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Weinkulturelle Neuigkeiten aus dem Herbst 1961

In der Ausgabe vom 2. September 1961 sahen die Leser der Fachzeitschrift „Der Deutsche Weinbau“ folgende Überschrift: „Ein Winzerfesttag ohne Alkohol“.

Im Text hießt es: „Alljährlich besuchen rund 100.000 Interessenten und Bacchusfreunde aus nah und fern das große mit einem reichhaltigen Brillant-Feuerwerk am Rhein eingeleitete Weinfest in Boppard. […] Einzigartig in der Kette der mittelrheinischen Weinfeste ist der in diesem Jahr zum ersten Mal während der Weinfestwoche in Boppard eingeführte „Traubenfesttag für die Jugend“ am Donnerstag, den 5. Oktober, bei dem einzig und allein alkoholfreie Getränke zum Ausschank kommen.“ Praktizierter Jugendschutz vor 60 Jahren!

Themenwechsel. In der nächsten Ausgabe erfuhren die Leser: „Verwaltungsrat hält konstituierende Sitzung ab“. Nachdem der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die 43 Mitglieder des Verwaltungsrats des Stabilisierungsfonds für Wein am 12. September berufen hatte, fand am 2. Oktober im Bundesernährungsministerium unter Leitung von Staatssekretär Dr. Sondermann die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates statt. Die Versammlung wählte einstimmig Rechtsanwalt Dr. KH Wessel Koblenz zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der kraft Gesetzes damit auch gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrates ist. Stellvertretender Vorsitzender wurde der Präsident des Verbandes Deutscher Sektkellereien Diether Hummel. Der Verwaltungsrat des Deutschen Weinfonds wird also in diesem Herbst 60 Jahre alt! In diesen bewegten Zeiten ist die Feierlaune nicht besonders ausgeprägt, aber das Datum der Erwähnung doch wert.  

Was war im Herbst 1961 noch los? Auf der 41. Plenarsitzung des Internationalen Weinamtes (OIV) in Paris setzte sich der damalige rheinland-pfälzische Weinbauminister Oskar Stübinger für ein Internationales Weinpolizeiamt ein. Auf einer Pressekonferenz in Mainz erklärte der Minister, dass alle 18 weinbautreibenden Länder der Erde diesen Vorschlag auf Einrichtung des „Weinpolizeiamtes“ unterstützen. Ähnlich wie die Dienststelle „Interpool“ sollte dieses internationale Weinpolizeiamt Verfehlungen auf dem Weltweinmarkt verfolgen und allen Mitgliedern des Internationalen Weinamts (OIV) zur Kenntnis bringen. Die Liberalisierung des Weinmarktes im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mache solche Maßnahmen notwendig, meinte der Minister.

Weniger politisch ging es auf dem Deutschen Weinlesefest zu. Denn hier wurde die Deutsche Weinkönigin am 30. September gewählt. Unter den elf Kandidatinnen setzte sich Marlies Kaiser aus Dintesheim/Rheinhessen bereits im zweiten Wahlgang durch. Erste Weinprinzessin wurde Helga Landerer aus Oberrottweil am Kaiserstuhl und zweite Weinprinzessin Irmine Regnery aus Klüsserath an der Mosel. (siehe Foto rechts)

Feierlaune gab es auch in Freiburg. Denn rechtzeitig zum 40jährigen Bestehen des Badischen Weinbauinstitus wurde ein moderner Neubau eingeweiht. Auch nach 60 Jahren stellt sich die Frage, was ist mehr in Erinnerung geblieben: die offizielle Einweihungsfeier oder die Taufe der beiden Goldfische im Zierbecken des neuen Instituts durch den Weinbaupräsidenten Freiherrn von Neveu? (siehe Foto oben links) 

Kehren wir noch einmal zum Ernst des Internationalen Weinamtes zurück: auf der 41. Plenartagung des Internationalen Amtes für Rebe und Wein (OIV) wurden im Herbst 1961 mehrere Resolutionen verabschiedet. Um der Entwicklung auf dem globalen Weinmarkt gerecht zu werden, empfahl das Internationale Amt den Regierungen der Mitgliedsländer unter anderem: „Eine Weinwerbung, um neue Länder und neue Bevölkerungsschichten zu einem vernünftigem Weinkonsum zu bringen. Ein vernünftiger Weinkonsum hat sich übrigens stets als bestes Gegenmittel gegen den Alkoholismus erwiesen.“ Derartige klare Worte würde sich die Weinbranche gerade heute von der OIV wünschen.

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