Gesellschafts-
politische ASPEKTE

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Bundestag

Abgeordnete der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinterfragt differenzierte Gefahr von illegalen Drogen, Tabak und Alkohol

(Stand Ende Juli 2020)
Mitte Juli wollte die Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) per schriftlicher Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, den ,,bestimmungsgemäßen Gebrauch“ definiert und verwies auf eine Twitteräußerung der Drogenbeauftragten. Außerdem wollte sie unter Berücksichtigung des Suchtpotentials verschiedener psychoaktiver Substanzen (Zigaretten/Nikotin, Alkohol, Cannabis, Psilocybin) wissen, wie sich vor diesem Hintergrund die Aussage rechtfertigen lässt, nur Zigaretten lösten im Gegensatz zu Alkohol bei ,,bestimmungsgemäßem Gebrauch“ Gesundheitsschäden aus, auch unter Einbeziehung der aktuellen Studienlage.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Sabine Weiss gab am 20. Juli 2020 folgende Antwort: „Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnt regelmäßig vor den mit dem Konsum psychoaktiver Stoffe verbundenen Gesundheitsgefahren. Dies gilt für illegale genauso wie für legale Suchtstoffe.
In der Diskussion über Beschränkungen der Tabakwerbung hat die Drogenbeauftragte – in der zitierten Äußerung in einer für die Kommunikation in Sozialen Medien üblichen zugespitzten Weise  –  deutlich gemacht, dass mit Blick auf Tabakprodukte nicht einmal fachlich abgesicherte Hinweise für einen risikoarmen Konsum vorliegen.
Anders die Lage bei Alkohol: Auch wenn sich die Studienlage verdichtet, dass bereits geringe Mengen Alkohol gesundheitliche Folgen haben können, gehen weite Teile der Fachwelt nach wie vor davon aus, dass eine Differenzierung zwischen einem risikoarmen und einem risikoreichen Konsum möglich sei. Das spezifische Suchtpotenzial einzelner Substanzen hat die Drogenbeauftragte nicht definiert. Dies ist Aufgabe der Wissenschaft.“

Quelle: Drucksache 19/21248 vom 24.07.2020

Steigt der Konsum alkoholischer Getränke während der Corona-Pandemie?

(Stand Ende Juli 2020)
Die Fraktion der FDP wollte am 29. Mai 2020  von der Bundesregierung mittels einer „Kleinen Anfrage“ erfahren, ob die Corona-Pandemie zu einem Anstieg des Alkoholkonsums in Deutschland führt und was die Bundesregierung dagegen unternimmt. Sie hat dazu 15 Fragen mit Unterfragen formuliert – Drucksache 19/19693 –, die von der Bundesregierung auf 28 Seiten – Drucksache  19/19925  vom 15.06.2020 - ausführlich beantwortet wurde, soweit die Fragen zu beantworten waren.

Die Fragesteller bezogen sich auf Angaben der Gesellschaft für Konsumforschung (GKF), die berichtet hatte, dass seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland 34 Prozent mehr Wein und 31 Prozent mehr Spirituosen verkauft wurden. Außerdem bezog sie sich auf Suchtexperten, die laut Zeitungsberichten davon ausgehen, dass es unter der COVID-19-Pandemie zu einem Anstieg schädlichen Alkoholkonsums kommen kann.

Statement der Bundesregierung
Die Bundesregierung erwiderte, dass die gesellschaftlichen Auswirkungen auf den Alkoholkonsum, Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit infolge der Covid-19-Pandemie derzeit noch nicht abschätzbar sind. Zurzeit liefen verschiedene Studien über den Konsum und eventuelle Änderungen des Konsumverhaltens während der Covid-19-Pandemie. Unter anderem untersuche das Klinikum Nürnberg das Suchtverhalten während der Zeit der Pandemie. Die Technische Universität Dresden führe in Kooperation mit verschiedenen Partnern eine europaweite Befragung zum Alkoholkonsum und seinen gesundheitlichen Auswirkungen durch.

Ergebnisse der Studien liegen laut Bundesregierung noch nicht vor. Soweit es nach Pressemeldungen zu gestiegenen Verkaufszahlen von alkoholischen Getränken im Einzelhandel gekommen ist, sei zu bedenken, dass einerseits durch die Pandemiesituation Vorratskäufe getätigt wurden, andererseits Bars, Restaurants und Gaststätten etc. geschlossen sind bzw. waren. Insofern kann – so die Bundesregierung - aus den Verkaufszahlen des Einzelhandels nicht automatisch die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Covid-19-Pandemie die Alkoholsucht verstärkt.

Rückläufiger Alkoholkonsum in Deutschland
Langfristig gehe der Alkoholkonsum in Deutschland zurück. Dies belege, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung des missbräuchlichen Alkoholkonsums greifen. Neben einer konsequenten Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bedarf es aus Sicht der Bundesregierung weiterhin gezielter Präventionsaktivitäten, um generell dem Konsum alkoholischer Getränke unter Minderjährigen sowie problematischen Konsummustern vorzubeugen. Wichtig sei in diesem Bereich eine nachhaltige Aufklärungs- und Informationsarbeit. Zur Verringerung des Alkoholkonsums und zur Prävention von Krankheiten, die in Verbindung mit Alkoholkonsum stehen, führe die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit vielen Jahren zielgruppenspezifische Präventionskampagnen und ‑programme durch. Diese Kampagnen würden an die aktuelle Lage angepasst. Die gesamte Drucksache kann auf der Internetseite des Bundestages eingesehen werden.

Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auch die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich ähnliche Sorgen. Die Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther wollte am 5. Juni von der Bundesregierung wissen, welche Kenntnisse sie über einen Anstieg des Alkoholkonsums während der Covid-19-Pandemie in Deutschland habe und welche präventiven Ansätze die Bundesregierung verfolge, um den gesundheitlichen Folgen eines erhöhten Alkoholkonsums in dieser Ausnahmezeit vorzubeugen. Zum Verständnis: Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache veröffentlicht.

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits am 27. Mai das Mittel der Kleinen Anfrage gewählt, um die Bundesregierung ausführlich zu ihrem Umgang mit Suchtproblematiken zu befragen. Sie spricht vor allem die Versorgung der Suchtkranken von illegalen Drogen während der Coronazeit, ähnlich wie die anderen Parteien auch die angebliche Steigerung des Alkoholkonsums infolge Covid-19, zusätzlich aber auch die Auswirkungen auf das Wett- und Glückspiel an. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie in ihrem Zuständigkeitsbereich frühzeitig die notwendigen Maßnahmen erlassen habe, um die Auswirkungen auf die Gruppe der Drogenkonsumierende zu reduzieren. Grundsätzlich sei es Aufgabe der Länder und Kommunen, den Zugang zu den vielfältigen Angeboten der Suchthilfe auch in der Zeit der Pandemie zu gewährleisten. Hinsichtlich des Konsums alkoholischer Getränke gibt sie entsprechende Antworten wie bei den zitierten Anfragen. Die gesamte Antwort der Bundesregierung vom 11.06.2020 (Drucksache/19872) ist ebenfalls auf der Internetseite des Bundestages nachzulesen.

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