Seit Anfang des Monats muss der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Veröffentlichungen im nicht-privaten Kontext gekennzeichnet werden.
Werbeverband (ZAW) zu den KI-Kennzeichnungspflichten
Dies gilt für ab dem 2. August 2026 veröffentlichte Werbemaßnahmen. Der Zentralrat der Deutschen Werbewirtschaft hat als Hilfestellung zur Umsetzung der neuen Vorgaben eine kompakte Handreichung entworfen.
Hier finden Sie die Handreichung des Zentralen Werberats. Darin enthalten ist eine kurze, präzise Übersicht zu allem Relevanten, was es dahingehend zukünftig zu beachten gilt.
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