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FAQ
Fragen und Antworten zum Konsum alkoholischer Getränke und der „Null-Promille-Empfehlung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)

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Rückblick Alkoholwerbeseminar

Mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten das Online-Seminar „Werbung für Alkohol – Worauf muss ich bei der Kommunikation achten?“

Das Seminar wurde gemeinsam vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und dem Deutschen Brauerbund angeboten, da die Regeln Wein als auch Bier betreffen. Kompetente Referentin war die Europawissenschaftlerin und Juristin Frau Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats.

Warum sollte die Wein- und Bierbranche diese Regeln kennen? Die einzige Möglichkeit, den politisch motivierten Restriktionen zu begegnen, sind die Kenntnis und Beachtung der vorgestellten Gesetze und Selbstregulierungsmaßnahmen.

Im Verlauf des zweistündigen Seminars sensibilisierte Frau Heintschel von Heinegg für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die verantwortungsvolle Gestaltung von Alkoholwerbung. Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen wird es zunehmend anspruchsvoller, Wein in gewohnter Weise zu bewerben. Gerade in sozialen Medien entstehen schnell kreative, humorvolle oder tagesaktuelle Beiträge – oft ohne Bewusstsein dafür, dass man sich damit in einer rechtlichen Grauzone oder sogar im Verstoß bewegen kann.

Wichtigste Neuerungen und Ergänzungen im Kodex für Alkoholwerbung

Missbräuchlicher Konsum

  • Klare Vorgabe, keine Situationen darzustellen, die missbräuchlichen Konsum verharmlosen oder akzeptabel erscheinen lassen.
  • Keine Darstellung von Alkoholkonsum in Schwangerschaft oder Stillzeit.

Kinder und Jugendliche

  • Gezeigte Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dies auch optisch eindeutig vermitteln.
  • Die Regel gilt nun ebenfalls für Promotion-Teams, die im Rahmen von Veranstaltungen oder Aktionen auftreten.
  • Auch der Einsatz von Influencern wird explizit berücksichtigt: Personen, die für Marketingzwecke eingesetzt werden, müssen eindeutig volljährig sein.

Leistungssportler

  • Es wurde verdeutlicht, dass bereits ein einfaches Zuprosten als Aufforderung zum Konsum gewertet werden kann – insbesondere bei Personen des Leistungssports, die eine Vorbildfunktion einnehmen.

Im Anschluss an die Präsentation hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen, die Frau Heintschel von Heinegg ausführlich beantwortete.

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Weinwerbung