Schwerpunkt Kinder- und Jugendschutz
BERLIN (dw) – Alkoholwirtschaft, Handel, Agenturen und Medien haben erneut die bereits mehrfach aktualisierten freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für alkoholhaltige Getränke angepasst. Die Verhaltensregeln sind wichtige Leitplanken für die Werbewirtschaft, um verantwortungsvolle Kommunikation sicherzustellen und zu verhindern, dass sich Minderjährige von kommerzieller Kommunikation für alkoholhaltige Getränke angesprochen fühlen.
Hier geht es zu den neuen Regeln der Alkoholwerbung (Leitfaden).
Anpassungen der Verhaltensregeln
Mit den novellierten Verhaltensregeln wurden die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Vorgaben zur Bewerbung alkoholhaltiger Getränke angepasst und neu strukturiert. Damit wird es den werbenden Unternehmen noch einfacher gemacht, sie einzuhalten und bereits bei der kreativen Erstellung einer kommerziellen Kommunikation sicher zu stellen, dass weder Kinder und Jugendliche angesprochen werden, noch eine Kommunikation als Aufforderung zu missbräuchlichem Konsum missverstanden wird. Im Vorfeld des Inkrafttretens der novellierten Regelungen hat der ZAW vielfältige Schulungen abgehalten und den digitalen Leitfaden auf www.werberat.de erweitert, um die Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, verantwortungsvoll für alkoholhaltige Getränke zu werben.
Herzstück der Regeln bleibt der Kinder- und Jugendschutz, der auch durch die im Jahr 2024 novellierten Social-Media-Leitlinien flankiert wird. Neu hinzugekommen sind explizite Regelungen zur Vermeidung von diskriminierenden Darstellungen.
„Die erweiterten Verhaltensregeln belegen, dass die Werbewirtschaft verantwortungsvoll mit ihrer Markt-Kommunikation umgeht und sich insbesondere dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet fühlt", erläutert der Vorsitzende des Werberats, Thomas Hinderer.
Das Regelwerk wurde von den 43 im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen als Träger des Werberats in einem Abstimmungsprozess neu festgelegt und einhellig verabschiedet. Die Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2026. Bei Verstößen können sich Institutionen oder Bürger an den Werberat in Berlin wenden.
Der Werberat
Der Werberat wurde von den ZAW-Verbänden 1972 gegründet. Ziel dieser Form der Selbstbeschränkung ist es, verantwortungsbewusstes Handeln in allen Bereichen der kommerziellen Kommunikation zu fördern sowie Missstände festzustellen und zu beseitigen. Der Werberat zeichnet sich vor allem durch ein schnelles und unbürokratisches Verfahren aus. Das System der Selbstkontrolle bietet den Vorteil, kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen im Werbemarkt reagieren zu können.