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Deutlicher Rückgang der alkoholbedingten Alkoholunfälle

Die Zahl der Opfer von Alkoholunfällen sank 2020 deutlich. Insgesamt kamen 10% weniger Menschen zu Schaden als 2019. Die Sterberate sank um etwas mehr als 30%. Die Statistiker sehen einen Grund im coronabedingt geringeren Verkehrsaufkommen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 7. Dezember 2021 mitteilte, gab es im Jahr 2020 rund 13.000 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mindestens ein Verkehrsteilnehmender unter Alkoholeinfluss stand. Das war der niedrigste Wert seit 1975 und ein Rückgang gegenüber 2019 um 6,8 %. Die Statistiker sehen einen Grund im coronabedingt geringeren Verkehrsaufkommen. 

Weniger Tote und Verletzte nach Alkoholunfällen
Die Zahl der Opfer von Alkoholunfällen sank 2020 deutlich: Insgesamt kamen 15.647 Menschen zu Schaden (-10,1 % gegenüber 2019), 156 von ihnen starben (-31,6 %).

Nur 13 % der alkoholisierten Unfallbeteiligten sind Frauen
Frauen fallen laut destatis deutlich seltener durch Trunkenheit im Straßenverkehr auf als Männer. Nur 12,9 % der alkoholisierten Beteiligten bei Unfällen mit Personenschaden waren Frauen. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Unfälle mit Personenschaden waren 33,7 % der Unfallbeteiligten weiblich. Viele der alkoholisierten Unfallbeteiligten waren zudem relativ jung: 40,3 % waren zwischen 18 und 34 Jahre alt. 

41 % aller Alkoholunfälle passieren am Wochenende
Alkoholunfälle, ob mit oder ohne Personenschaden, ereignen sich besonders häufig an Wochenenden und Feiertagen. Dieses vom allgemeinen Unfallgeschehen abweichende Muster zeigte sich auch im Corona-Jahr 2020:  22,1 % der Alkoholunfälle fielen auf einen Samstag, 19,3 % auf einen Sonntag. Allerdings sank in den Monaten November und Dezember 2020, als der Lockdown zu zahlreichen Einschränkungen einschließlich der Absage von Weihnachtsfeiern und -märkten führte, die Zahl der gesamten Alkoholunfälle überdurchschnittlich: Sie ging im Vergleich zu 2019 um 31,8 % zurück, während sie im gesamten Jahr nur um 11,4 % sank.

Methodische Hinweise:
Zu Alkoholunfällen zählen laut Statistischem Bundesamt alle Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Die Polizei kann auch Verkehrsteilnehmende mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5, aber mindestens 0,3 Promille als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen. 

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