Die Deutsche Weinakademie wird aus Zuweisungen des Deutschen Weininstituts sowie durch Einnahmen aus der eigenen Geschäftstätigkeit finanziert.
Jährlich wird ein Wirtschaftsplan erstellt, der nach Billigung durch die Trägerversammlung der Deutschen Weinakademie und des Deutschen Weininstituts vom Deutschen Weinfonds zu genehmigen ist.



